Die Bremer Koalition hat sich heute auf eine Neufassung des Bremer Verfassungsschutzgesetzes geeinigt. Dies beinhaltet eine Verstärkung der Gerichte für die erforderliche richterliche Kontrolle des Gesetzes um drei Richterstellen ab 2027. Nun erfolgt die rechtsförmliche Prüfung des politisch geeinten Entwurfs.
Die Koalition hat zudem eine Fachgruppe beauftragt, in den kommenden Wochen die Arbeiten an einem Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Bremen abzuschließen. Das Ziel ist, beide Gesetze im Juni in Erster Lesung in die Bremische Bürgerschaft einzubringen.
Wesentliche Inhalte des Verfassungsschutzgesetzes, die durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die veränderte Sicherheitslage erforderlich wurden, sind:
• Angepasste Befugnisse: Die nachrichtendienstlichen Befugnisse werden neu gefasst. Dazu gehören unter anderem Regeln für die Ortung von Mobilfunkgeräten, den Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Bediensteten sowie für die Beobachtung des Internets.
• Abgestuftes Beobachtungsmodell: Das Gesetz regelt in drei Stufen, unter welchen Voraussetzungen der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf. Je schwerer der Eingriff, desto höher die Anforderungen. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.
• Richterliche Vorabkontrolle: Künftig muss eine Richterin oder ein Richter besonders eingriffsintensive Maßnahmen vorab genehmigen – etwa den Einsatz verdeckter Mittel oder umfangreiche Datenerhebungen. Das Amtsgericht Bremen wird dafür personell verstärkt. Diese unabhängige Kontrolle ist ein wesentlicher Fortschritt gegenüber der bisherigen Rechtslage.