Bremer Koalitionsparteien einigen sich auf die Eckwerte für die Haushalte 2026/2027

Bremen, 10. Juni 2025

Klare Schwerpunkte in schwierigen Zeiten: Mehr Geld für Zukunftsinvestitionen und den sozialen Zusammenhalt

Zur Erfüllung der Sanierungsverpflichtungen muss der Haushalt an anderer Stelle entlastet werden.

Die Aufstellung der Haushalte 2026/27 erfolgt vor dem Hintergrund sehr schwieriger fiskalischer Rahmenbedingungen: Die anhaltende wirtschaftliche Stagnation führt zu Steuerausfällen. Hinzu kommen hohe Unsicherheiten infolge internationaler Handelskonflikte, die gerade ein exportorientiertes Land wie die Freie Hansestadt Bremen besonders schwer treffen. Gleichzeitig ist Bremen gesetzlich verpflichtet, zur Abwendung einer Haushaltsnotlage, ein dreijähriges Sanierungsprogramm durchzuführen. Zwar ermöglicht die jüngste Grundgesetzänderung den Ländern Spielraum für zusätzliche Investitionen, allerdings erwartet der Bund von Bremen weitere Einsparmaßnahmen als Voraussetzung dafür, dass der Bund dem Land Bremen ermöglicht, den neuen Verschuldungsspielraum zu nutzen, ohne die Sanierungshilfen zu verlieren.

Der Senat wird kommenden Dienstag die Haushaltseckwerte für 2026/27 beschließen. Die Eckwerte legen das Budget der jeweiligen Fachressorts fest. Auf dieser Basis erstellen die Ressorts ihre Haushaltspläne, so dass aus dem Zahlenwerk konkrete Projekte und Leistungen werden. Im Vorfeld hat der Koalitionsausschuss nun die Grundlagen für die Verabschiedung der Eckwerte durch den Senat beraten. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen hat sich die rot-grün-rote Koalition unter anderem auf folgende Punkte verständigt:

Mehr Mittel für Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Wissenschaft und ÖPNV

  • Der Bildungsetat wird deutlich erhöht: Die konsumtiven Mittel für den Bildungsbereich werden weiter erhöht, um jeweils 20 Millionen Euro pro Jahr. Hinzu kommen noch knapp 10 bzw. rund 14 Millionen Euro für iPads in 2026 und 2027. Alle neu gegründeten Schulen in Lagen mit Sozialindikator 3 bis 5 werden mit Schulsozialarbeit ausgestattet.
  • Der ÖPNV wird ausgebaut: Mit dem Einstieg in die Angebotsstufe II der BSAG wird die Verkehrswende im Sinne des Klimaschutzes vorangetrieben und das Angebot für die Bürger*innen verbessert. Das beinhaltet eine bessere Anbindung des Tabakquartiers und des Güterverkehrszentrums ebenso wie bessere Angebot in Bremen-Nord und Bremen-Ost. Dafür stehen verteilt auf beide Haushaltsjahre insgesamt über acht Millionen Euro bereit. Als Deckungsbeitrag zur ÖPNV-Finanzierung wird das Bewohnerparken dort eingeführt, wo es entsprechende Beiratsbeschlüsse gibt und die Verkehrsüberwachung ausgeweitet.
  • Wir sorgen für eine gerechtere Gesundheitsversorgung: Um die gesundheitliche Versorgung der Stadtteile zu verbessern, werden zwei medizinische Versorgungszentren in Stadtteilen eingerichtet, in denen es bisher an Ärzt*innen mangelt. Auch der Verein zur gesundheitlichen Vorsorge von papierlosen und nicht versicherten Menschen ohne Krankenversicherung (MVP), der einer wichtige Versorgungslücke füllt, kann erhalten werden. Die erfolgreich begonnene Drogenhilfe-Strategie wird mit jeweils 5 Millionen verstetigt. Die Suchthilfe steht damit dauerhaft auf stabilen Beinen und versorgt Menschen in extremen Notlagen.
  • Wir stellen mit einem Transformationsfonds Krankenhäuser die Mittel für die Krankenhaus-Investitionen sicher. Für die Sanierung der Forensik werden ebenfalls Mittel eingeplant.
  • Die Finanzierung zentraler Hafenprojekte, insbesondere der Sanierung der Stromkaje, ist gesichert. Im Haushalt 2026/2027 stehen dafür insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung, die aus Landes- und Bundesmitteln bereitgestellt werden. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um private Investitionen in Automatisierung zu ermöglichen und das aktuell positive Wachstum im Containerumschlag weiter zu stärken. So wird die Wettbewerbsfähigkeit der bremischen Häfen dauerhaft gesichert.
  • Grünes Licht für die Bewerbung als Exzellenz-Universität: Bremen ist ein starker Wissenschaftsstandort. Der Wissenschaftsbereich wird stabil gehalten und die finanziellen Bedarfe der Exzellenz-Strategie werden abgesichert. Die erforderlichen Mittel für die Bedarfe der Hochschulen werden bereitgestellt.
  • Sozialer Arbeitsmarkt in den Quartieren wird über 2025 hinaus gerettet: Im Bereich der Arbeitsmarktförderung werden viele Projekte fortgesetzt werden können, die arbeitslosen Menschen Teilhabe durch Arbeit ermöglichen. Für wegfallende Bundes- und EU-Mittel werden Landesmittel von insgesamt 38 Millionen Euro für beide Haushaltsjahre vorgesehen.
  • Weitere Wohnungen zur Entlastung des Wohnungsmarktes: die Koalition stellt Mittel für weitere 1.200 preisgebundene Wohnungen in den nächsten zwei Jahren zur Verfügung. Bei größeren Bauprojekten wird in Bremen eine Sozialquote von 30 % verlangt – aufgrund der aktuellen Marktlage wird erst mit der Förderung dieser Wohnungen auch der Bau der 70% an freifinanzierten Wohnungen wirtschaftlich möglich. Insgesamt ermöglicht die Koalition damit den Bau von 4.000 neuen Wohnungen in den nächsten zwei Jahren.
  • Die im Klimaaktionsplan vorgesehene Investitionsplanung (Fastlanes) wird bei der Auswahl der Investitionsmaßnahmen aus dem Sondervermögen des Bundes angemessen berücksichtigt.

Prioritäten erfordern weitere Konsolidierungs- und Reformmaßnahmen

Um diese Prioritäten im Haushalt setzen zu können und gleichzeitig den Haushalt nachhaltig weiter zu konsolidieren, hat sich die Koalition auf Maßnahmen verständigt, die teilweise umgehend und teilweise strukturell wirken oder aber auch zu schnelleren Prozessen führen und Kosten dämpfen:

Bei Verwaltungsprozessen ist eine Reihe von Vereinfachungen und Verfahrensbeschleunigungen geplant, die im Sinne von Bürokratieabbau Bürger*innen, Unternehmen, aber auch der Verwaltung nützen. So sollen Widerspruchsverfahren grundsätzlich abgeschafft und nur noch bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung erfolgen. Auch die Genehmigungsfiktion wird zum Regelfall: Entscheidet die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist über eine beantragte Genehmigung, so gilt die Genehmigung als erteilt. Nicht zuletzt sollen die Schwellenwerte für die baufachtechnische Zuwendungsprüfung erhöht werden. Das beschleunigt Bauverfahren und entlastet die Verwaltung.

Die Freikarte wird 2026/27 erneut ausgegeben, kann aber nicht mehr für Angebote auf Volksfesten eingelöst werden.

Die Wochenarbeitszeit für Beamt*innen wird um eine Stunde auf 41 Stunden wöchentlich erhöht. Dafür wird ein Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der Interessenvertretungen auf den Weg gebracht. Außerdem wird der zweite Beförderungstermin im Jahresverlauf abgeschafft.

Die Unterrichtsermäßigung für ältere Lehrkräfte soll mindestens an die niedersächsische Regelung angepasst werden (dort ab 60. Lebensjahr möglich statt bereits ab dem 55. Lebensjahr).

Die Erzieher*innen-Ausbildung wird auf eine Duale Ausbildung umgestellt, die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) indes beendet. Die Kosten der KiTa-Versorgung werden auf Stadtstaaten-Niveau gedeckelt, das erfordert eine Umstellung der Finanzierungssystematik auf eine Pro-Platz-Finanzierung.

Mit Ausnahme der Bereiche Kindertagesbetreuung und Wissenschaft ist für 2026 eine Null-Runde bei den Zuwendungsbeträgen vorgesehen. D.h., bis auf die beiden Ausnahmenbereiche erhalten Zuwendungsempfänger*innen im kommenden Jahr keinen Inflationsausgleich, eine Kürzung der Mittel erfolgt nicht.

Die Koalition wird im weiteren Verfahren der Haushaltsaufstellung dafür sorgen, dass Härtefälle wie Angebotsschließungen oder Trägerinsolvenzen vermieden werden.

Für die Zuwendungsprüfung und -rückforderung wird geprüft, inwiefern diese ggf. beim Senator für Finanzen zentralisiert werden kann. Auch das Forderungsmanagement soll nach Umstellung des Kassenwesens voraussichtlich ab 2027 durch eine Inkasso-Einheit bei der Landeshauptkasse zentralisiert werden.

Um Synergieeffekte zu heben und Kosten zu senken, sollen bremische Gesellschaften zusammengelegt werden.

Die Domshof-Sanierung wird verschoben.

Die Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte wird wie in Berlin auf 25 Prozent angehoben.

Um das Aufnahmesystem des Landes und der Kommunen für Geflüchtete zu entlasten und Geflüchteten den Zugang zu eigenem Wohnraum, statt Gemeinschaftsunterbringung zu erleichtern, wird die Wohnverpflichtung grundsätzlich aufgehoben, solange Notunterkünfte betrieben werden müssen. Zur Entlastung des Haushalts und besseren Unterbringung soll die Stadt zudem nicht nur Wohnraum vermitteln, sondern auch anmieten. Bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften werden Standards reduziert. Familien sollen bei verträglichen räumlichen Bedingungen auch mit Stockbetten untergebracht werden, der Personalstandard bei Betreuung und Sicherheitspersonal soll gesenkt werden und künftig Gemeinschaftsküchen statt Einzelkochnischen vorgesehen werden.

Wie es weitergeht

Nach dem Eckwertebeschluss des Senats erstellen die Fachressorts die Haushaltsvorentwürfe. Nach den Sommerferien wird der Senat diese insgesamt bewerten (Revision). Dann befassen sich zunächst die Deputationen und Ausschüsse damit. Danach erfolgt eine erneute Befassung im Senat, der dann die Haushaltsentwürfe beschließt und an die Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung weiterleitet. Das Parlament hat beim neuen Doppelhaushalt 2026/2027 das letzte Wort. Die zweite Lesung ist für März 2026 anvisiert.

Rückfragen richten Sie bitte an:

Maike-Sophie Mittelstädt

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