Landesverband Bremen begrüßt Entscheidung des Bremer Senats zur flächendeckenden Einführung von Video- und Audiodolmetschung

Der Landesverband Bremen begrüßt die richtungsweisende Entscheidung des Bremer Senats, flächendeckend Video- und Audiodolmetschung in Bremen und Bremerhaven einzuführen, um die Kommunikation insbesondere in kurzfristigen Bedarfen von Übersetzungen zu erleichtern. Die Maßnahme stellt nicht nur einen bedeutenden Schritt in der Verbesserung der allgemeinen Kommunikation mit Nichtmuttersprachler*innen dar, sondern ist auch von entscheidender Bedeutung für die konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Gerade in Fällen von Gewalterfahrungen ist eine gezielte und anonyme Übersetzung von essenzieller Bedeutung. Eine solche leicht zugängliche Video- und Audiodolmetschung war bereits Teil des im März 2022 vom Senat beschlossenen Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen.

Franziska Tell, Landesvorstandssprecherin Bündnis 90 / Die Grünen, äußerte sich positiv zu dieser wichtigen Entscheidung: “Die umfassende Einführung von Video- und Audiodolmetschung ist ein wichtiger Schritt. Statt auf Menschen aus dem privaten Umfeld zur Sprachmittlung zurückgreifen zu müssen, kann es so kurzfristig professionelle Übersetzung und Unterstützung geben. Das ist in besonderem Maße in Situationen, in denen insbesondere von Gewalt betroffene Frauen, inter, trans*, nicht-binäre und agender Personen Hilfe brauchen, von Bedeutung. Das Sprechen über schambehaftete Themen wird so erleichtert, und Hilfe kann zeitnah erfolgen.”

Finanzsenator Björn Fecker bewertet den heutigen Senatsbeschluss als Meilenstein für mehr Bürgerservice und zugleich Entlastung der Beschäftigten: „In Bremen ist gut ein Viertel der Bevölkerung zugewandert. Nicht alle beherrschen das Amtsdeutsch so gut, dass die Verständigung reibungslos klappt. Mit der Dolmetscher-Flatrate schaffen wir in Bremen und Bremerhaven ein Angebot, das Sprachbarrieren überwindet und Teilhabe sichert. Zugleich erleichtert die schnelle Verständigung auch den Beschäftigten in den Behörden, bei der Polizei und im Gesundheitsbereich die Arbeit. Das gilt ebenso für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendhilfe, in Unterkünften für Geflüchtete oder in Frauenhäusern. Auch in Schulen ist das hilfreich, wenn Lehrkräfte zum Beispiel Eltern den Unterstützungsbedarf ihres Kindes erläutern wollen. Das ist eine klassische Win-win-Situation für alle Beteiligten.“

Hier geht es zur gemeinsamen Pressemitteilung des Senators für Finanzen und der Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF): Hier klicken