Grüne wollen Heizungsaustausch mit Landesprogramm zusätzlich fördern

Alle Bremer*innen sollen ihre Heizung auf erneuerbare Energien umstellen können und dabei keine Sorge vor den dafür notwendigen Investitionskosten haben. Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche ihr Förderkonzept vorgestellt, um den Heizungstausch für die Breite der Bevölkerung möglich zu machen. Die Bremer GRÜNEN begrüßen dies, wollen aber noch darüber hinausgehen und die Förderung vereinfachen.

Wir GRÜNE fordern die finanzielle Aufstockung der Förderung aus Bundesmitteln durch Landesmittel. Wir wollen so sicherstellen, dass der Heizungstausch für Bremerhavener*innen und Bremer*innen, die ihre Heizung tauschen müssen, auf 55 % bezuschusst wird. Dazu soll das Land Bremen Zuschüsse an Wohnungs- und Hausbesitzer*innen und Vermieter*innen geben. Wir sichern als Land Bremen außerdem Darlehen ab, damit niemand die Tilgung dieses Kredites fürchten muss: In Härtefällen soll die Tilgung des (Rest-)Kredites ausgesetzt werden können. Die Beantragung soll einfach sein und schnell bearbeitet werden. So ergänzen wir sinnvoll die vom Bundeskabinett beschlossenen Förderinstrumente. Dies führt zu höheren Entlastungen der Bürger*innen und wir setzen einen starken Anreiz, in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren.

Dazu Maike Schaefer, Spitzenkandidatin der Bremer Grünen:

„Nicht jeder Haushalt kann problemlos einen Heizungstausch finanzieren. Egal ob Eigentümer*innen oder Vermieter*innen, egal was am Gebäude gemacht wird, ob Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss oder energetische Sanierung: Wir helfen den Menschen in Bremen und Bremerhaven bei den Umbaumaßnahmen. So stellen wir sicher, dass min. 55 % – also über die Hälfte – der anfallenden Kosten durch Bund und Land getragen werden, wenn Bürger*innen ihre Heizung tauschen müssen.

Damit bekommen alle, die nach dem neuen Gesetz ihre Gas-/Ölheizung kurzfristig durch eine Wärmepumpe oder Fernwärme ersetzen, die nötige Hilfe. Wir helfen den Menschen und schützen wirksam und schnell unser Klima, weil es um alle geht.“

Das Förderprogramm

Wir wollen ein einfaches, finanziell alle Betroffenen entlastendes und sozial abgesichertes Förderprogramm umsetzen. Das Programm adressiert die Finanzbedarfe für den Heizungsaustausch und die energetische Sanierung. Damit geht es über die am 19.4. vom Bundeskabinett vorgestellten Pläne hinaus.

Kern ist ein Zuschussprogramm, welches die bestehenden Bundesförderungen ergänzt. Gefördert werden Wärmepumpen und Wärmenetzanschlüsse. Alle Förderungen des Bundes für Wärmepumpen und Wärmenetze werden um 15 % ergänzt. Das stellt sicher, dass alle mindestens 45 % der Kosten für den Heizungsaustausch gefördert bekommen. Mit dem Heizungstauschbonus der Bundesförderung sind es sogar min. 55 % – mehr als die Hälfte der Investitionskosten. Dies ist bspw. immer der Fall, wenn eine Heizung wegen eines irreparablen Schadens getauscht werden muss. So würden bei Investitionskosten von bspw. 25.000 € insgesamt 13.750 € staatlich gefördert.

Damit wird allen Besitzer*innen von Öl- und Gasheizungen der Umstieg auf Heizungen mit erneuerbaren Energien ermöglicht. Die günstigen Konditionen erleichtern die Finanzierung der Investitionen. Durch den steigenden CO2-Preis ist auch unabhängig vom Angriffskrieg auf die Ukraine und seiner Folgen klar, dass z. B. Wärme aus erneuerbarem Strom dauerhaft billiger sein wird als das teurer werdende Erdgas und andere fossile Energieträger.

Doch damit nicht genug: Im Zusammenhang mit dem Heizungsaustausch stehen für viele Hausbesitzer*innen auch Sanierungsmaßnahmen an. Hier unterstützt das Land bereits mit dem Programm Wärmeschutz im Wohngebäudebestand. Zusätzlich wollen wir nun mit unserem anvisierten Förderprogramm Sanierungen auf den EH-55-Standard mit 5 % Zuschuss und auf EH-40-Standards mit 10 % Zuschuss ebenfalls vom Land fördern.

Zusammen mit den bestehenden Unterstützungsprogrammen auf Bundes- und Landesebene wird so noch mehr Eigentümer*innen und Vermieter*innen ermöglicht, in den Klimaschutz zu investieren.

Philipp Bruck, klimapolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion, sagt: „Um die Erderwärmung zu begrenzen, bleibt wegen der drohenden Kipppunkte nur noch wenig Zeit. Wir müssen jetzt sehr schnell nachholen, worum sich die GroKo im Bund über Jahre nicht gekümmert hat. Bei den notwendigen Veränderungen und der damit einhergehenden Energiewende greifen wir den Bürger*innen finanziell unter die Arme.

Verbleibende Kosten können über die günstigen Kredite der KfW finanziert werden. Wir Grüne wollen, dass Bremen diese Kredite für selbst genutztes Wohneigentum zusätzlich absichert, sodass niemand vor Zahlungsausfall Angst haben muss, falls es einmal schwierig wird, die Tilgung fortzusetzen, z. B. wenn sich Einkommensverhältnisse verschlechtern. Wer nicht tilgen kann, muss auch nicht tilgen. Damit machen wir die Wärmewende sozial gerecht.“

Maike Schaefer erläutert, wie das Programm finanziert werden soll:

„Senat und Bürgerschaft Bremen haben bereits Mittel für die Heizwende im Rahmen der Fastlane ‚Ausbau und Dekarbonisierung der Fern- und Nahwärmeversorgung‘ beschlossen, die für diesen Zweck genutzt werden sollen. Sofern der Vorschlag vollständig umgesetzt werden würde, sind weitere Mittel dafür erforderlich. Wir, die Bremer Grünen, wollen uns in der neuen Legislaturperiode bei der Aufstellung des Haushaltes für die Jahre 2024 und 2025 sowie in den Folgejahren für die Bereitstellung entsprechender Mittel einsetzen und werden das auch in mögliche Koalitionsverhandlungen einbringen. Uns ist wichtig, den Menschen beim Umstieg zu helfen. So schaffen wir soziale Gerechtigkeit und schützen unser Klima.“

Das Programm soll über die Bremer Aufbaubank abgewickelt werden. Dabei wird auch sichergestellt, dass die notwendigen Informationen und Anträge alle digital zur Verfügung stehen – umso für alle Bürger*innen einen einfachen Überblick über die sich ergänzenden Bundes- und Landesförderungen und vor allem auch schnelle Entscheidungen zu ermöglichen.

Hintergrund

Der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen ist erforderlich, um die Erderwärmung zu begrenzen (1,5 Grad-Ziel) und energieunabhängig zu werden – und z. B. nicht von russischen Gaslieferungen abhängig zu sein.

Die Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP überarbeitet dafür aktuell das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wesentliche Eckpunkte sind – auch wenn noch Details geklärt werden:

  • Ab 1.1.2024 muss möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. BESTEHENDE Heizungen können und dürfen weiter betrieben, KAPUTTE Heizungen können und dürfen repariert werden.
  • Es gelten Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen. Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen verständigt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird weiterentwickelt. Es gibt weiterhin eine Grundförderung für alle Bürger*innen im selbst genutzten Wohneigentum sowie private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) in Höhe von 30 %. Dazu sind verschiedene Boni in Höhe von 10 und 20 % möglich, aus sozialen Gründen, zur Förderung noch nicht notwendiger Maßnahmen und für Härtefälle. Die verbleibenden Investitionskosten können über Förderkredite finanziert werden, die für alle zugänglich sein sollen.
  • Unsere Vorschläge auf Landesebene ergänzen diese Förderung – für Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse um 15 % weitere Zuschüsse und sichern Bremer*innen ab, wenn sie bei der Tilgung der Kredite Schwierigkeiten bekommen, z.B. bei geänderten Einkommensverhältnissen.

Im November 2022 hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen bereits eine Fastlane „Ausbau und Dekarbonisierung der Fern- und Nahwärmeversorgung sowie Einführung eines Landeswärmegesetzes“ beschlossen und dabei aktuell mit 200 Millionen Euro hinterlegt. Darin sind bereits 22,5 Millionen Euro pro Jahr für Begleitung des Landeswärmegesetzes und 7,5 Millionen Euro jährlich für Kreditkostenzuschüsse für kreditfinanzierte energetische Sanierungsmaßnahmen privater Haushalte vorgesehen. Diese Mittel müssen für die Umsetzung des Programmes aufgestockt werden.