Mandatsträger*innenabgabenordnung

Sonderbeiträge nach § 5 Abs. 3 der Satzung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Landesverband Bremen:

Sonderbeiträge von Abgeordneten, Senator*innen, Staatsrät*innen, Sonstigen

1.
Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) zahlen monatlich 8,5% ihrer monatlichen Abgeordnetenentschädigung gemäß § 5 Abs. 1 des Bremischen Abgeordnetengesetzes an den Landesverband Bremen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Eventuelle jährliche Anpassungen der Abgeordnetenentschädigungen werden auf die Abgabe angepasst.

2.
Die*Der Fraktionsvorsitzende und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden zahlen jeweils 8,5% der Abgeordnetenentschädigung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Bremischen Abgeordnetengesetzes an den Landesverband Bremen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Eventuelle jährliche Anpassungen der Abgeordnetenentschädigungen werden auf die Abgabe angepasst.

3.
Die*Der Vizepräsident*in der Bremischen Bürgerschaft zahlt 8,5% der Abgeordnetenentschädigung gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Bremischen Abgeordnetengesetzes an den Landesverband Bremen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Eventuelle jährliche Anpassungen der Abgeordnetenentschädigungen werden auf die Abgabe angepasst.

4.
Senator*innen zahlen monatlich 8,5% ihrer Grundbezüge einschließlich der Aufwandsentschädigungen gemäß Senatsgesetz § 5 Abs. 1 an den Landesverband Bremen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Staatsrät*innen zahlen monatlich 8,5% ihrer Grundbezüge gemäß Senatsgesetz §15a an den Landesverband Bremen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

5.
Für Senator*innen und Staatsrät*innen, die nicht Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind, von diesen aber berufen wurden, wird eine Sonderregelung vereinbart. Diese Sonderregelung wird zwischen dem geschäftsführendem Landesvorstand und den jeweils Beteiligten verhandelt. Sollte es während der Legislaturperiode zu Erhöhungen der Bezüge kommen, wird die Abgabe entsprechend der prozentualen Erhöhung angepasst.

6.
Alle anderen Abgaben von Bezügen aus Wahlämtern, die von Mitgliedern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bremen besetzt sind, werden individuell geregelt und sind von*vom der*dem Landesschatzmeister*in dem Landesvorstand zur Beschlussfassung vorzulegen.

7.
Die*Der Fraktionsgeschäftsführer*in zahlt monatlich 5% seiner*ihrer Grundbezüge an den Landesverband Bremen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sollte es während der Legislaturperiode zu Erhöhungen der Bezüge kommen, wird die Abgabe entsprechend der prozentualen Erhöhung angepasst.

8.
Von den o.g. Regelungen kann abgewichen werden, wenn unterhaltspflichtige Kinder zu versorgen sind. In diesem Fall reduziert sich der nach der vorgenannten Regelung ermittelte Betrag um monatlich 100 Euro pro Kind. Die Ermäßigung gilt nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen für den Bezug von Kindergeld.
Für zu pflegende Angehörige ersten Grades (Eltern, Geschwister), für die Unterhalt etc aufzuwenden ist, gilt Entsprechendes.
Nachweise sind der*dem Landesschatzmeister*in auf Verlangen vorzulegen.
Sollte die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder bzw. der zu pflegenden Personen so hoch sein, dass es zu keiner Sonderabgabe kommt, soll die Möglichkeit von Spenden in Abstimmung mit der*dem Landesschatzmeister*in erwogen werden.

9.
Der Landesvorstand erstattet regelmäßig mit Stichtag zum 31.10. eines Jahres mit einer Liste Bericht über den Stand der Entwicklung Mandatsträger*innenbeiträge. Dieser Bericht wird auf der dem 31.10. folgenden Landesmitgliederversammlung den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben.
Berichtet wird mit namentlicher Nennung über die Erfüllung der Mandatsabgabenpflicht, angegeben in Prozent. Sonderregelungen nach Ziff. 5 dieser Abgabenordnung sowie Abreden über die Reduzierung oder Nichtzahlung von Mandatsträgerabgaben werden in dieser Liste mit Namensnennung ebenfalls veröffentlicht.