Aufarbeitung von Missbrauch nicht Kirchen allein überlassen 6. Juli 2022 Die Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen in der katholischen und evangelischen Kirche darf nicht allein kirchenintern erfolgen. Nötig ist eine umfassende gesellschaftliche Aufarbeitung, für die auch staatliche Institutionen Verantwortung zu übernehmen haben. Der Senat soll sich deshalb nun auf Bundesebene für die Gründung einer unabhängigen Kommission und die Öffnung aller Kirchenarchive einsetzen. Dieses Gremium soll mit Betroffenen, Wissenschaftler*innen, Verantwortlichen aus Politik und Zivilgesellschaft sowie Kirchenvertreter*innen besetzt werden. Die Kommission muss uneingeschränkten Aktenzugang haben. Ihr Blick soll sich dabei auf die Beschuldigten und auch auf Kirchenangehörige richten, die sich an der Vertuschung von Missbrauchsfällen beteiligt haben. Das sieht ein von den GRÜNEN initiierter Koalitionsantrag vor, den der Landtag am Mittwoch beschlossen hat. Niemand darf vor dem Missbrauchssystem innerhalb der christlichen Kirchen die Augen verschließen, betont die religionspolitische Sprecherin und stellv. Fraktionsvorsitzende Henrike Müller. Schließlich sei ein erheblicher Teil gesellschaftlicher Aufgaben wie etwa Kindertagesstätten, Schulen, Heime oder auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in kirchlicher Trägerschaft: „Die Zeit der kircheninternen Aufarbeitungsversuche muss endlich enden. Zu oft wurde offenbar, dass die internen Verfahren von Vertuschungsversuchen, mangelnder Kompetenz und fehlender Empathie für die Opfer geprägt waren. Wenn bei den Kirchen ein wahrhaftiger Wille zur Aufarbeitung vorhanden ist, dann öffnen sie ihre Archive für ein transparentes und öffentliches Verfahren.“