Grüne Bremen zum OVG-Urteil zum Überschwemmungsgebiet Brokhuchting 9. Februar 2022 Das Überschwemmungsgebiet in Brokhuchting wird nicht bebaut. Das hat das Oberverwaltungsgericht Bremen nach mehrjährigem Rechtsstreit zu Gunsten der Stadt entschieden. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS) am heutigen Mittwoch bekannt gegeben. Unsere Landesvorstandssprecher*innen kommentieren das Urteil wie folgt. Alexandra Werwath, Landesvorstandssprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen: „Das Brokhuchting nicht bebaut werden soll, ist eine sehr gute Nachricht vor allem für die Menschen, denen der Naturschutz am Herzen liegt. Für uns Grüne ist es wichtig, dass Außengebiete im Sinne des Umweltschutzes, als Naherholungsgebiete, Freiluftschneisen oder wie im Falle von Brokhuchting als Überschwemmungsgebiet als natürlicher Hochwasserschutz bestehen bleiben. Selbstverständlich benötigt Bremen neuen Wohnraum. Dafür unterstützen wir auch die entsprechende Planungen. Unser Grund und Boden und gerade Grünflächen sind ein immer knapper werdendes Gut. Damit müssen wir sorgsam umgehen. Deshalb muss der Fokus hierbei auf der Innenverdichtung liegen.“ Florian Pfeffer, Landesvorstandssprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen: „Den Preis für die zunehmende Flächenversiegelung in Deutschland zahlen wir nicht morgen, sondern heute. Das hat nicht zuletzt die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW im vergangenen Jahr schmerzlich gezeigt. Solche Wetterereignisse werden in Zukunft zunehmen und alle Teile Deutschlands betreffen. Deshalb sollten wir uns gut überlegen, welche Gebiete wir erschließen und welche wir der Natur überlassen. Es ist gut, dass das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen hat, die Menschen und die Natur schützt.“ Das sagt die GRÜNEN-Fraktion zu dem OVG-Urteil Die GRÜNEN-Fraktion hatte das einst von der Großen Koalition geplante Baugebiet angesichts der Hochwassergefahr vehement abgelehnt und bewertet das Urteil als wegweisendes Signal für einen starken Hochwasserschutz im Außenbereich der Stadt. Der bau- und stadtentwicklungspolitische Sprecher Robert Bücking erklärt dazu: „Auch wenn es in diesem Prozess um Fristen und Versäumnisse ging, unterm Strich ist diese Gerichtsentscheidung ein wichtiger Beitrag zum Schutz des Außenbereichs unserer Stadt und der von Ochtum, Hamme und Wümme geprägten typischen Feuchtwiesen. Es ist beruhigend, dass sich diese Position auch in der Bremer Politik durchgesetzt hat, wie man auch am neuen Gewerbeentwicklungsplan erkennen kann.“ Der umweltpolitische Sprecher Ralph Saxe ergänzt: „Für uns ist die Bebauung des Brokhuchtinger Überschwemmungsgebietes politisch schon lange nicht verhandelbar. In der Klimakrise und angesichts des notwendigen Erhalts von Frischluftschneisen wäre so etwas anachronistisch. Wir fördern stattdessen die Innenentwicklung beim Bauen. Das Urteil des OVG setzt aber auch insofern Maßstäbe, als dass es nicht ausreicht, innerhalb von neun Jahren nur mit Alibimaßnahmen einen Baubeginn zu suggerieren.“ Zum Hintergrund: 2003 hatte die damalige Große Koalition in Brokhuchting den Bau von 400 Einfamilienhäusern genehmigt. Die Projektgesellschaft verpflichtete sich, das Bauvorhaben innerhalb von neun Jahren vollständig umzusetzen. Die Fristen liefen 2011 ab, ohne dass der Investor auch nur einen Stein auf den anderen gesetzt hatte. Der Bebauungsplan wurde aufgehoben. Dagegen ging die Projektgesellschaft rechtlich vor und verlor zunächst vor dem Verwaltungsgericht und jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht. Heute ist das Areal in Brockhuchting als Überschwemmungsgebiet festgesetzt, in dem nicht gebaut werden darf.