Hermann Kuhn: Berufsverbote nicht wiederholen 26. Januar 2022 Ich meine, dass der Radikalenerlass von 1972 ein großer Fehler war, der nicht wiederholt werden darf. Vor 50 Jahren, am 28. Januar 1972, haben die Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzler Willy Brandt den „Radikalenerlass“ beschlossen, der in der Folge zum faktischen Berufsverbot vieler junger Aktivist*innen im öffentlichen Dienst geführt hat. Der Beschluss wurde begründet mit der Notwendigkeit „wehrhafter Demokratie“; dass den „Gegnern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FdGO)“ nicht erlaubt werde dürfe, den Staat von innen her anzugreifen und so die Rechtsordnung auszuhöhlen. Die Sorge der damaligen Ministerpräsidenten war nicht komplett unbegründet, aber das Mittel zur Lösung gänzlich ungeeignet, weil es selbst nicht den Normen eines Rechtsstaates entsprach. Um es an meinem eigenen Fall zu verdeutlichen: Mir wurde beim Rauswurf aus der Schule kein Fehler im Unterricht oder in der Amtsführung vorgeworfen; die maoistische Organisation, in der ich damals Mitglied war, wurde genauso wie die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und andere nicht verboten – was das Bundesverfassungsgericht hätte überprüfen können; stattdessen wurden meine Überzeugungen, meine Gesinnung für „verfassungsfeindlich“ erklärt. Die Beweise dafür erbrachte der Verfassungsschutz. Die Folgen waren ausufernde Bespitzelung, Gesinnungsschnüffelei, die sehr viele junge Menschen damals gegen den Staat aufbrachte, völlig zu Recht. Der Radikalenerlass hat das Klima vergiftet, der Demokratie geschadet. Im November 2011 hat die Bremische Bürgerschaft auf unsere grüne Initiative die immer noch bestehenden Reste des Radikalenerlasses endgültig aufgehoben. In den 90er Jahren, beim kurzzeitigen Aufschwung der rechtsradikalen DVU in Bremen, hatte die SPD noch einen vergeblichen Anlauf genommen, den Radikalenerlass wieder aufleben zu lassen, diesmal als „harte Kante gegen rechts“. Auch heute mehren sich die Stimmen, wir dürften doch nicht zulassen, dass AfDler in der Schule unterrichten, Kinder betreuen usw. „Der demokratische Staat müsse sich schließlich schützen.“ (siehe oben!) Aber wenn eine Organisation die Demokratie ernsthaft gefährdet, muss sie in rechtsstaatlichem Verfahren verboten werden. Wenn jemand in seinem Beruf nachweisbare Fehler macht, gibt es das Straf- oder Disziplinarrecht. Aber die einfache Tatsache der Zugehörigkeit zu einer nicht-verbotenen Partei oder Gruppe, die bloße Gesinnung und die politische Meinung, die zusammengeschnüffelt wird, darf nie wieder der Grund dafür sein, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu dürfen. So schwer uns das manchmal ankommen mag: Die Demokratie kann nicht mit offensichtlich undemokratischen Mitteln verteidigt und in ihrer Glaubwürdigkeit gestärkt werden. Nicht die Einschränkung von Grundrechten, sondern die Zugluft freier politischer Debatte, Entscheidungen jenseits von Opportunität, Offenheit und Liberalität sind der richtige Weg.