Stachelhalsbänder bei Ausbildung untersagt: Tierschutz gilt auch für Polizeihunde

Schmerzhafte Stachelhalsbänder sind fortan auch bei der Ausbildung von Polizeihunden untersagt. So sieht es eine neue Bestimmung der Tierschutz-Hundeverordnung vor. Die GRÜNEN-Fraktion lehnt eine Aufweichung dieser Bestimmung ebenso konsequent wie Innensenator Mäurer und die für Tierschutz zuständige Verbraucherschutzsenatorin Claudia Bernhard ab. Schließlich gibt es bei der Hundeausbildung z.B. in Nordrhein-Westfalen und Österreich längst Alternativen zu den Würgehalsbändern.

Tierschutz gilt ohne Wenn und Aber auch für Diensthunde, betont der tierpolitische Sprecher Philipp Bruck: „Tierschutz muss für alle gelten. Das gilt nicht nur ethisch, sondern jetzt auch juristisch. Stachelhalsbänder und andere Methoden, die den Tieren Schmerzen zufügen, gehören weder in private Tierhaltung noch in die Arbeit staatlicher Institutionen mit Tieren. In NRW und Österreich gibt es schon Beispiele, wie es auch ohne geht. Wenn Hunde und andere Tiere eingesetzt werden sollen, dann muss gewährleistet sein, dass es den Tieren gut geht und ihnen keine Schmerzen zugefügt werden.“