Koalition drängt auf umfassenden Schutz für Whistleblower 8. Juli 2021 Ob Bremer Feuerwehr-Skandal, Abgasmanipulationen der Autokonzerne oder Missstände in Pflegeheimen und Schlachthöfen – kaum ein Skandal der vergangenen Jahre wäre ohne Hinweisgeber*innen aufgedeckt worden. Sie besser vor Repressalien wie Schikanen oder Kündigung zu schützen, ist das Ziel der EU-Whistleblower-Richtlinie. Das Bremer Regierungsbündnis drängt nun auf die zügige und umfassende Umsetzung der EU-Richtlinie ins nationale Recht. Zugleich soll der Senat auch auf Landesebene alle Möglichkeiten zum Schutz von Hinweisgeber*innen auf Missstände bzw. Rechstverstöße in öffentlichen Behörden und Einrichtungen ausschöpfen, etwa mit einer Änderung des Bremischen Disziplinargesetzes. Das sind die Kernpunkte eines von den Grünen initiierten Antrages, den der Landtag am Donnerstag beschlossen hat. Wer skandalöse und kriminelle Praktiken aufdeckt, so der Fraktionsvorsitzende Björn Fecker, muss auf Schutz zählen können: „Whistleblower dürfen keine persönlichen Nachteile erfahren. Sie verdienen Schutz. Ohne solche mutigen Hinweisgeber*innen blieben skandalöse Praktiken häufig zu lange unentdeckt. Sie sind keine ‚Nestbeschmutzer’, sondern erweisen der Gesellschaft einen wertvollen Dienst. Das sollte anerkannt statt bestraft werden. Die Bundesregierung muss die EU-Whistleblower-Richtlinie endlich in nationales Recht umsetzen. Aber auch die Landesregierung muss den Schutz von couragierten Whistleblowern deutlich verbessern. Das ist eine Lehre aus dem Feuerwehr-Skandal.“ Die EU-Richtlinie sieht Mindeststandards für den Schutz von Whistleblowern vor Repressalien wie z.B. Suspendierungen, Versetzungen oder Kündigungen vor. Das ist auch für Bremen relevant, wie der Feuerwehr-Skandal rund um sexistische, rassistische und homophobe Vorgänge zeigt. Die betroffene Feuerwehrfrau z.B. hatte nach ihrer Beschwerde über Diskriminierung dienstliche Nachteile erlitten. Sie hätte nach bisheriger Rechtslage beweisen müssen, dass diese mit ihrer Beschwerde zusammenhängen. Die EU-Richtlinie kehrt die Beweislast künftig um. Außerdem sieht sie neben internen auch externe Meldewege vor.