Bürgerschaft beschließt Gedenkort für Opfer des Bremer Brechmittel-Skandals 16. Dezember 2020 In der Bremer Innenstadt soll ein Gedenkort als Mahnung daran entstehen, dass niemand in staatlicher Obhut zu Schaden oder gar ums Leben kommen darf. Der Gedenkort erinnert an den Bremer Brechmittel-Skandal, der ein entsetzlicher Teil der Bremer Stadtgeschichte ist. In Folge dieser zwangsweisen und menschenrechtswidrigen Prozedur im Polizeigewahrsam war Laye-Alama Condé gestorben. Wohl nirgendwo in Deutschland wurde so extensiv von der Brechmittelvergabe Gebrauch gemacht wie in Bremen. Insgesamt sind über 1000 Fälle bekannt, in denen die Polizei Bremen mindestens seit 1992 bis Ende 2004 mutmaßlichen Drogenhändlern Brechmittel verabreichte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stufte die Brechmittelvergabe später als Verstoß gegen das Folterverbot ein. Mit einem heute im Landtag beschlossenen Antrag hat die rot-grün-rote Koalition den Senat nun aufgefordert, in Abstimmung mit dem zuständigen Beirat Bremen-Mitte, dem Landesbeirat für Kunst im öffentlichen Raum und der Kulturdeputation einen Standort für den Gedenkort vorzuschlagen. Für den Gedenkort sind insgesamt 60.000 Euro im Haushalt veranschlagt. Zugleich hat die Bürgerschaft die Hinterbliebenen von Condé und alle anderen Opfer der Brechmittelvergabe um Verzeihung gebeten. Kein Mensch dürfe durch staatliche Gewalt gefoltert oder getötet werden, betont die Initiatorin des Antrages und kulturpolitische Sprecherin Kai Wargalla: „Mit der grausamen und erniedrigenden Brechmittelfolter hat Bremen rund 13 Jahre lang auf schreckliche Weise gegen Menschenrechte verstoßen. 13 Jahre, die im Tod von Laye-Alama Condé ihren traurigen Tiefpunkt fanden. Dass die Brechmittelfolter in Bremen ausschließlich Schwarze Personen und People of Colour betroffen hat, war kein Zufall, sondern Rassismus. Auch dies gehört zur traurigen Wahrheit. Der Tod Laye-Alama Condés hätte verhindert werden können. Die Brechmittelfolter hätte in einem Rechtsstaat nicht passieren dürfen und darf nie wieder passieren. Dieser Verantwortung müssen wir uns als Politik und Stadtgesellschaft stellen. Der Tod eines Menschen ist durch nichts wiedergutzumachen. Der Gedenkort soll uns an Condé erinnern, an die Opfer von staatlicher und polizeilicher Gewalt und daran, die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns ständig kritisch zu hinterfragen. Mit dem heutigen Beschluss möchten wir als Parlament um Verzeihung bitten, ohne diese erwarten zu können. Als Ausdruck der Verantwortung, der Trauer, und der tiefen Scham angesichts des Geschehenen.“