Rot-Grün-Rot beschließt modernes Polizeigesetz 9. Juli 2020 Der Landtag hat heute die rot-grün-rote Reform des Bremischen Polizeigesetzes in erster Lesung beschlossen. Dies soll künftig die Basis für eine moderne Polizeiarbeit sein. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher Björn Fecker: „Kein Staatstrojaner, keine Video-Massenüberwachung, keine elektronische Fußfessel. Im Unterschied zu anderen Bundesländern haben wir heute ein ausgewogenes Polizeigesetz beschlossen, das der Polizei die nötigen Mittel zur Verhinderung schwerer Straftaten an die Hand gibt und zugleich die Bürgerrechte vor massiven Eingriffen schützt. Mit dem neuen Polizeirecht erhöhen wir die Sicherheit im Land Bremen und schaffen mehr Transparenz im Sinne einer bürgerfreundlichen Polizei. Diesem Ziel dient auch der/die Polizeibeauftragt*e. Er/sie soll Ansprechperson für die Bevölkerung aber auch die Polizei sein. Ein deutlicher Pluspunkt der Gesetzesnovelle ist auch, dass die Polizei gewalttätige Personen künftig leichter aus ihrer Wohnung verweisen kann. Das unterbricht die Spirale häuslicher Gewalt. Die nun obligatorische Weiterleitung der Täter- und Opferdaten an die Beratungsstellen ermöglicht die aufsuchende Arbeit, um den betroffenen Personen Wege aus der Beziehungsgewalt aufzuzeigen.“ Zum Hintergrund: Neben der besonders grundrechtsfreundlichen Anpassung an europäische Datenschutzbestimmungen sieht die Gesetzesnovelle zahlreiche weitere Änderungen vor. Dazu gehört u.a. erstmals auch die Möglichkeit zur präventiven Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zur Abwehr von besonders schweren Straftaten. Dabei sind zum Schutz der Grundrechte enge Grenzen gesetzt. So muss es konkrete Anhaltspunkte für eine unmittelbar bevorstehende Straftat geben und die Überwachung von Telefonaten oder Kurznachrichten darf nur auf richterlichen Beschluss erfolgen. Die sog. Quellen-TKÜ ist weiterhin nicht zulässig. Die Videoüberwachung bleibt auf ein gebotenes Maß begrenzt. Neben Kriminalitätsschwerpunkten ist sie künftig auch bei besonders sensiblen Objekten der Daseinsvorsorge wie z.B. Wasserwerke und temporär bei Großveranstaltungen wie dem Freimarkt möglich. Die Novelle ermöglicht zudem besseren Schutz vor häuslicher Gewalt. Die Polizei kann gewalttätige Partner*innen künftig leichter aus ihrer Wohnung verweisen. Die Kontaktdaten der Täter und der zumeist weiblichen Opfer werden automatisch an Beratungsstellen weitergeleitet, um künftigen Übergriffen vorzubeugen. Die aufsuchende Arbeit unterstützt die Frauen dabei, sich von der Gewaltspirale innerhalb der Beziehung zu befreien. Außerdem implementiert die Koalition eine*n unabhängige*n Polizeibeauftragte*n. Die oder der Beauftragt*e untersucht mögliches polizeiliches Fehlverhalten und etwaige Missstände bei der Polizei. Die Anlaufstelle ist für Bürger*innen ebenso gedacht wie für Polizist*innen und kann das öffentliche Ansehen der Polizei weiter stärken. Der Transparenz dient auch das Recht der Bürger*innen auf eine Quittung mit der Angabe des Grundes für eine Polizeikontrolle. Anlasslose Kontrollen an kriminalitätsbelasteten Orten sind nicht länger zulässig. Mit der Novelle geht auch ein Whistleblower-Schutz für Polizist*innen einher. Der Einsatz von V-Leuten durch die Polizei unterliegt künftig denselben rechtsstaatlichen Anforderungen wie beim Landesamt für Verfassungsschutz. Neben einem Richtervorbehalt darf die V-Person keine schweren Straftaten begangen haben, keinen bestimmenden Einfluss auf das Beobachtungsobjekt nehmen und auch nicht von den Zuwendungen der Polizei finanziell abhängig sein.