Gemeinsame Information der Koa-Parteien für die Presse: Koalitionsausschuss zu Gemeinschaftsunterkünften

Der Koalitionsausschuss von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Partei DIE LINKE hat gestern den beigefügten Beschluss zum Schutz der Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere auch der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber*innen und geflüchtete Menschen im Lande Bremen, gefasst.

Landeserstaufnahmestelle und weitere Gemeinschaftsunterkünfte

Die Unterbringung von Menschen in Einrichtungen mit (relativ) hoher Belegungsdichte birgt unter den Bedingungen der Covid19-Epidemie immer besondere Risiken. Für alle Gemeinschaftseinrichtungen gilt: Wo viele Menschen zusammenwohnen, die gemeinsame Einrichtungen nutzen und mit demselben Personal zu tun haben, entstehen potenzielle Übertragungswege. Je höher die Belegungsdichte, umso schwieriger ist das Abstandhalten, um Übertragungen zu vermeiden, zu realisieren. Das bedeutet für Bewohner*innen von Gemeinschaftseinrichtungen auch, dass sie häufiger von Quarantäne-Maßnahmen getroffen werden.

Daher ist eine möglichst geringe Dichte bei der Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen geboten. Allen Bewohner*innen muss ermöglicht werden, sich angemessen zu schützen. Gleichzeitig muss auch die medizinische und psychosoziale Versorgung gewährleistet werden. Der Aufenthalt in besonders kritischen Wohnsituationen muss möglichst vermieden werden und alle Möglichkeiten einer Verringerung der Belegungsdichte sind ggf. auch durch die zusätzliche Ermöglichung dezentraler Unterbringung auszuschöpfen. Dies muss selbstverständlich auch für die Unterbringung von geflüchteten Menschen gelten.

Bremen hat sich einer an humanitären Grundsätzen und Empathie ausgerichteten Flüchtlingspolitik verpflichtet. Die Corona-Pandemie fordert uns heraus, die Einhaltung der gemeinsamen Grundsätze auch angesichts dieser besonderen Herausforderung zu gewährleisten und die Lebensumstände und Schutzmöglichkeiten für die Geflüchteten entsprechend zu gestalten. Ziel muss es sein, alle vermeidbaren Risiken und Belastungen zu beseitigen und einen unter den gegebenen Umständen möglichst optimalen Schutz vor einer Corona-Infektion – wie für alle Menschen in Bremen und Bremerhaven – zu gewährleisten.

Die Rot-Grün-Rote Koalition in Bremen hat in ihrer Koalitionsvereinbarung unterstrichen, dass die Aufenthaltsdauer in der zentralen Landesaufnahmestelle und in den Übergangswohnheimen so kurz wie möglich sein soll und dass Geflüchtete möglichst schnell in das kommunale Unterbringungssystem mit kleineren Einheiten und guten Standards bzw. in ganz normale Wohnungen umziehen sollen. Das muss dezentral in allen Stadtteilen und mit Anbindung an die staatlichen und sozialen Infrastrukturen im Quartier erfolgen. Eigener Wohnraum bedeutet Schutz, Ankommen und Zuhause sein. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine gelungene Integration von Anfang an, und diesem Grundsatz ist Bremen nach wie vor verpflichtet. Es besteht Einigkeit darüber, dass unsere konkrete Flüchtlingspolitik gerade unter den besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie fortlaufend überprüft und optimiert werden muss. Im Fall eines größeren Aufnahmeprogramms wird die Kapazität der Aufnahmeeinrichtungen neu bewertet.

Die aktuell auf der Tagesordnung stehende Stärkung der Gesundheits-, Versorgungs- und Vorsorgesysteme, die wir nachhaltig unterstützen und vorantreiben wollen, muss für alle Bereiche der Gesellschaft gelten. Insbesondere muss Sorge getragen werden, dass die Situation von Menschen in besonderen Lebenslagen, wie z.B. Menschen ohne Wohnung oder Unterkunft, die gleiche Aufmerksamkeit erfährt wie die aller anderen Gruppen.

Für die Dauer der Covid19-Epidemie und darüber hinaus tun wir alles Notwendige, um die Gesundheit der in Gemeinschaftseinrichtungen lebenden Menschen und des betreuenden Personals möglichst umfassend zu schützen.

Mit folgenden Eckpunkten wollen wir den Schutz der Bewohner*innen verbessern:

  1. Das Einhalten eines Abstands von mindestens 1,5 Metern von anderen, die nicht zur eigenen Familie gehören, muss für alle möglich sein. Die Belegung in der LAST sowohl am Standort Lindenstraße als auch in der Alfred-Faust-Straße ist auf ungefähr die Hälfte der zulässigen Belegung reduziert worden. In einem weiteren Schritt streben wir kurzfristig eine weitere Reduzierung der Belegung, insbesondere in der Lindenstraße an, um grundsätzlich alleinstehende Bewohner*innen maximal zu zweit in einem Zimmer unterzubringen.

 

  1. Die Belegung der Lindenstraße wird schnellstmöglich auf maximal 300 Personen reduziert. Der Senat wird beauftragt einen Bericht vorzulegen, wie und unter welchen Bedingungen eine weitere Reduzierung auf 250 Personen umgesetzt werden kann. Der Senat wird auch Immobilien suchen, um dieses Ziel zu erreichen. Der Senat wird hierfür die personellen, organisatorischen und finanziellen Mittel zur Verfügung stellen und dort wo es nötig ist aufenthaltsrechtliche Regelungen treffen.

 

  1. Der Aufenthalt in Erstaufnahmestellen muss so kurz wie möglich gehalten werden. Bremen hat schon in der Vergangenheit die gesetzlichen Möglichkeiten zur Verkürzung der Wohnverpflichtung in der LAST ausgeschöpft. Angesichts der Corona-Epidemie werden wir weitere Maßnahmen ergreifen, um mehr Menschen früher in Übergangswohnheime umziehen zu lassen. Dadurch erfolgt auch eine Umstellung auf Selbstversorgung.

 

  1. Für Gemeinschaftsunterkünfte gelten die Regeln für die LAST analog. Die Vorgabe für die maximale Belegungszahl für alle Einrichtungen ist für die Dauer der Pandemie nachvollziehbar zu reduzieren.

 

  1. Um die Belegungsdichte in den Einrichtungen weiter zu reduzieren und während der Corona-Pandemie niedrig zu halten, sollen für diesen Zeitraum zusätzliche Kapazitäten angemietet, erworben, weiter genutzt oder umgenutzt werden.

 

  1. Wir wollen Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen für die Bewohner*innen ausbauen.

 

  1. Die zusätzlichen Kosten sind aus den Sonderausgaben des Landes für die Covid19-Epidemie zu decken.

 

  1. Eine Quarantäne für ganze Einrichtungen soll möglichst vermieden werden.

 

  1. Für die Bewohner*innen sind auch unter Quarantänebedingungen Gemeinschaftsräume, Beschäftigungsangebote, und die Möglichkeit das Gebäude zu verlassen zu gewährleisten. Parallel dazu ist sozialpädagogisches und psychologisches Personal einzusetzen.

 

Bremen, den 23. April 2020