Gleichstellung bei Kinderwunschbehandlung ist ein Meilenstein 16. November 2021 Der Bremer Senat hat am Dienstag mit einer neuen Landesförderrichtlinie den Weg für die Gleichbehandlung aller Paare bei der Kinderwunschbehandlung frei gemacht. Die Förderung des Landes gilt auch für unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare. Bundesweit wird die sog. assistierte Reproduktion, also Kinderwunschbehandlung bei ungewollt kinderlosen Paaren, derzeit ausschließlich für verheiratete heterosexuelle Paare finanziell gefördert. Im Unterschied zu anderen europäischen Ländern werden in Deutschland unverheiratete oder z.B. lesbische Paare weder durch die Krankenversicherung noch durch den Bund unterstützt. Das Bremer Modell ist ein Meilenstein für mehr Gleichbehandlung und Familienfreundlichkeit, betont die stellv. Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Henrike Müller: „Die Bremer Förderrichtlinie gilt auch für unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare. Damit übernimmt Bremen eine Vorreiterrolle. Wir nehmen bewusst alle Menschen in den Blick, die heute Familie sein wollen, in all ihrer Verschiedenheit. Die bisherige Förderung von ausschließlich verheirateten heterosexuellen Paaren ist zutiefst diskriminierend für alle Paare, die beide Kriterien nicht erfüllen aber trotzdem eine Familie gründen und Verantwortung für Kinder übernehmen wollen.“