Bremen legt Förderprogramm für Wohnungsgenossenschaften auf 27. Oktober 2020 Bremen legt ein Förderprogramm für Wohnungsgenossenschaften auf. Das Programm hat für 2021 ein Volumen von 2,7 Millionen Euro und berücksichtigt auch klimapolitische Anforderungen. Wohnungsgenossenschaften sorgen für stabile bezahlbare Mieten und sozial durchmischte Quartiere, betont der stadtentwicklungspolitische Sprecher Robert Bücking, der sich seit langem für das Förderprogramm eingesetzt hat: „Die Wohnungsgenossenschaften wollen ein Gegengewicht zu den hochkommerziellen Projekten klassischer Investoren bilden. Sie verpflichten sich zu einer Rechtsform, die ihre Investitionen auf sehr lange Zeit sozialverträglich und nachhaltig machen. Etwas Besseres kann der Stadt gar nicht passieren. Die Förderung setzt an der richtigen Stelle an und bringt die richtigen Impulse für den Wohnungsmarkt. Mit dem Förderprogramm für Wohnungsgenossenschaften lösen wir ein Versprechen des Koalitionsvertrages und auch eine Anforderung unserer Landesverfassung ein. In den vergangenen Jahren haben sich einige neue Wohnungsgenossenschaften in Bremen auf den Weg gemacht. Sie sind zum einen von der Not getrieben, auf diesem Weg zu bezahlbarem Wohnraum zu kommen. Zum anderen sind die Genossenschaften von dem hohen Anspruch geleitet, tiefgreifende Veränderungen beim Wohnungsbau und bei der Gründung neuer Quartiere anzustoßen. Es geht dabei immer um soziale Mischung, um ökologische Bauen und um die Mitwirkung an der Quartiersentwicklung.“ Bremen steigt vor dem Hintergrund steigender Grundstücks- und Baukosten in die Förderung von Genossenschaften ein. Das Programm hat zwei Säulen: Zum einen können ab 2016 gegründete Genossenschaften bis zu 40.000 Euro pro Wohneinheit erhalten, wenn bei dem Vorhaben mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen mit einer Nettokaltmiete von 6,80 Euro pro Quadratmeter, 30 Prozent Wohnungen im mittleren Preissegment mit einer Nettokaltmiete von 8 bis 9 Euro pro Quadratmeter und 40 Prozent der Wohneinheiten mit einer Nettokaltmiete von 10 bis 11 Euro entstehen. Im sozialen und mittleren Segment muss die Mietpreisbindung mindestens 40 Jahre bestehen bleiben. Außerdem müssen die Wohnungen für mehr Klimaschutz den KfW 40-Effizienzhausstandard aufweisen. Nicht zuletzt ist das Erdgeschoss für Dienstleistungen oder Gewerbe vorzusehen, damit auch die Nachbarschaft von dem Projekt profitiert. Für Genossenschaften, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen können, gibt es zum anderen eine abgespeckte Variante. Hierbei wird jede Wohneinheit mit 15.000 Euro gefördert. Der Effizienzhausstandard und die Vermietung des Erdgeschosses an Gewerbetreibende oder Dienstleister gelten auch bei dieser Variante. Das Förderprogramm wird über die Bremer Aufbau-Bank abgewickelt. Von den insgesamt 2,7 Millionen Euro im Haushalt 2021 können bereits in diesem Jahr 1,2 Millionen Euro vorverpflichtet werden, damit junge Genossenschaften ihre Baupläne vorantreiben und möglichst zügig erschwinglichen Wohnraum schaffen können.