Corona-Pandemie: Eckpunkte zur Hochschulgesetz-Novelle vereinbart 5. Juni 2020 Angesichts der Corona-Pandemie haben sich die wissenschaftspolitischen Sprecher*innen der rot-grün-roten Koalition und das Wissenschaftsressort auf Änderungen am Hochschulgesetz verständigt, um Nachteile für Studierende zu vermeiden und den Mehraufwand von Lehrenden zu berücksichtigen. Kernpunkte dieser Vereinbarung sind: Das Sommersemester 2020 bleibt bei der Berechnung der Semesteranzahl außer Betracht, wenn Studierende ohne eigenes Verschulden die erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen nicht erbringen konnten. Dazu gehören explizit die Auswirkungen der Corona-Krise wie z.B. familiäre, soziale, gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen. Nachweise und Einzelfallprüfungen sollen dabei nicht erforderlich sein. Stattdessen soll eine formlose Problemanzeige ausreichen. Zum Umgang mit Fehlversuchen bei Prüfungen wird eine Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen getroffen, die diese Fälle pauschal regelt und die Anpassung der einzelnen Prüfungsordnungen vermeidet. Um coronabedingte Verzögerungen bei Prüfungen bzw. der Ausstellung von Dokumenten abzufedern, sind im Gesetz verschiedene Fristverlängerungen für die Einreichung von Zeugnissen oder weiterer Dokumente geplant. Nicht zuletzt sollen Lehrende für aufwändige Digitalveranstaltungen mehr Stunden auf ihre Lehrverpflichtung angerechnet bekommen. Dazu erklärt die wissenschaftspolitische Sprecherin Solveig Eschen: „Mit der Novelle des Hochschulgesetzes sorgen wir dafür, dass Studierenden und Lehrenden keine Nachteile aufgrund der Corona-Pandemie entstehen. Viele Studierende sind trotz des angebotenen Digitalsemesters daran gehindert, im normalen Umfang weiter zu studieren. Gründe dafür sind z.B. die Kinderbetreuung zuhause, gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen oder auch die erschwerte Sicherung des Lebensunterhalts. Mit den vorgesehenen Regelungen schließen wir deshalb Nachteile für Studierende bei der Semesterzählung und Prüfungsversuchen unbürokratisch aus. Die dafür erforderliche Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen muss nun rasch abgeschlossen werden.“ Neben den Eckpunkten zum Hochschulgesetz hat sich die Koalition auch auf die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren verständigt. Darüber hinaus soll eine Regelung erarbeitet werden, mit der Studierende aufgrund coronabedingter Härten die Erstattung ihrer fürs Sommersemester 2020 bereits bezahlten Langzeitstudiengebühren beantragen können. „Langzeitstudiengebühren treffen vor allem Studierende in schwieriger finanzieller oder sozialer Situation. Seit der Umstellung auf Bachelor/Master bleibt kaum noch Zeit, ein Studium in der Regelstudienzeit mit einem Nebenjob zu finanzieren – das müssen aber viele. Das gesellschaftliche Interesse muss sein, Studierende zu unterstützen und Studienabbrüche zu vermeiden. Wie die Abschaffung der Langzeitgebühren im Einzelnen umgesetzt werden kann, muss nun im Detail geklärt werden. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass für die Hochschulen entstehende Mindereinnahmen ausgeglichen werden“, so Solveig Eschen.