Unzulässiges Pflege-Volksbegehren: Im Ziel weiterhin einig 20. Februar 2020 Das Volksbegehren für mehr Pflegepersonal in den Kliniken ist unzulässig. Das hat heute der Staatsgerichtshof entschieden. Die Gründe u.a.: Die Gesetzgebungskompetenz zur Bemessung und Finanzierung des Pflegepersonals in Krankenhäusern liegt beim Bund. Bremen hat nicht das Recht, per Landesgesetz mehr Pflegekräfte vorzuschreiben. Außerdem fehlt dem Volksbegehren ein zwingend erforderlicher Finanzierungsvorschlag. Damit unterstreicht der Staatsgerichtshof auf ganzer Linie die Rechtsauffassung des Senats. Im Ziel, mehr Pflegepersonal ans Krankenbett zu bringen, bleiben sich die Grünen aber mit den Initiator*innen des Volksbegehrens einig, betont die gesundheitspolitische Sprecherin Ilona Osterkamp-Weber: „Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes ist folgerichtig, aber kein Grund zum Jubeln. Wir teilen nicht den Weg, aber das Kernanliegen der Initiative: Gute Pflege braucht ausreichend Personal. Der Personalschlüssel und die Finanzierung der Pflege in den Krankenhäusern reichen nicht aus. Bundesgesundheitsminister Spahn handelt nur halbherzig. Zur Bekämpfung des Pflegenotstands sind bundesweit verbindliche und bedarfsgerechte Personalschlüssel mit einer auskömmlichen Finanzierung nötig. Außerdem gilt es, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Dazu gehören eine angemessene Bezahlung und eine familienfreundliche Arbeitsorganisation. Wir wissen um die hohe Belastung der Pflegekräfte in den Krankenhäusern. Die Beschäftigten der Geno- und freigemeinnützigen Kliniken leisten auf den Stationen unter schwierigen Bedingungen täglich gute Arbeit.“