Queere Menschen müssen sich in Bremen und Bremerhaven frei und sicher bewegen und selbstbestimmt sichtbar sein können – am Tag ebenso wie abends, nachts und am Wochenende. Niemand soll aus Angst vor Beleidigungen, Bedrohungen oder Gewalt bestimmte Haltestellen, Verkehrsmittel, Plätze oder Heimwege meiden oder die eigene Identität verbergen müssen.
Sicherheit bedeutet für uns dabei mehr als Polizeipräsenz. Wir setzen auf Prävention, sichere Mobilität, niedrigschwellige Hilfe, geschulte Ansprechpersonen und eine konsequente Verfolgung queerfeindlicher Straftaten.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen setzt sich auf Landesebene sowie in beiden Stadtgemeinden dafür ein, die Sicherheit queerer Menschen im öffentlichen Raum und im öffentlichen Nahverkehr in beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zu einem Schwerpunkt grüner Politik zu machen.
1. Sichere Haltestellen, Bahnhöfe und Heimwege
Gemeinsam mit den beiden Stadtgemeinden, Verkehrsunternehmen, Polizei, Fachstellen, Beiräten und queeren Communities sollen regelmäßig jene Haltestellen, Bahnhöfe, Linien, Umsteigepunkte und Wege identifiziert werden, an denen es zu Bedrohungen, Übergriffen oder einem besonders ausgeprägten Unsicherheitsgefühl kommt. In die Bewertung sollen neben polizeilichen Erkenntnissen auch Meldungen unabhängiger Beratungsstellen, Hinweise aus den Stadtteilen sowie die Erfahrung queerer Menschen einfließen.
An diesen Orten wollen wir insbesondere:
- eine bedarfsgerechte, zuverlässige und blendfreie Beleuchtung sowie gute
Sichtachsen sicherstellen, - vorhandene Beleuchtungs- und Notrufeinrichtungen verlässlich warten und
Störungen kurzfristiger beseitigen, - gut erkennbare, mehrsprachige und niedrigschwellige Hilfs- und
Meldemöglichkeiten schaffen, - sichere und barrierearme Umsteige- und Fußwege schaffen,
- verlässliche Echtzeitinformationen überall bereitstellen, um unnötig lange
Wartezeiten zu reduzieren, - Nachtverbindungen und Anschlüsse besser aufeinander abstimmen.
Die bei der BSAG und bei BREMERHAVEN BUS bereits bestehenden Möglichkeiten, abends oder nachts zwischen regulären Haltestellen auszusteigen, sollen evaluiert, besser bekannt gemacht und – soweit dies verkehrssicher und betrieblich vertretbar ist – auf weitere Linien und Zeiten ausgeweitet werden.
2. Schnelle und kompetente Hilfe in Bus und Bahn
Fahr-, Leitstellen- und Sicherheitspersonal soll verbindlich und wiederkehrend im Umgang mit queerfeindlichen, transfeindlichen, rassistischen, sexistischen und anderen diskriminierenden Vorfällen geschult werden. Diese Schulungen sollen gemeinsam mit fachlich ausgewiesenen Beratungs- und Community-Strukturen entwickelt werden.
Für akute Situationen brauchen wir verbindliche Interventionsabläufe. Betroffene müssen ernst genommen, geschützt und über weitere Unterstützungsangebote informiert werden. Notruf-, Sprech- und Meldesysteme müssen leicht auffindbar, verständlich gekennzeichnet und verlässlich nutzbar sein. In Situationen, in denen Betroffene nicht offen sprechen können, sollen möglichst unauffällige digitale Möglichkeiten zur Hilfeanforderung erprobt werden.
Dabei gilt: Nicht die Betroffenen müssen ihr Verhalten ändern – unsere Strukturen müssen ihnen Sicherheit geben.
3. Mobile Awareness-Teams auch an Verkehrsknotenpunkten
Erprobte mobile Awareness-Angebote sollen dauerhaft abgesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Ihre Arbeit darf sich nicht allein auf Ausgehviertel und Großveranstaltungen konzentrieren.
Insbesondere an Wochenenden, vor Feiertagen und in den Nachtstunden sollen Awareness-Teams zunächst modellhaft an Bahnhöfen, Haltestellen, Nachtlinien und bekannten Umsteigepunkten eingesetzt werden.
Sie sollen Betroffene unmittelbar unterstützen, deeskalieren, einen sicheren Weiterweg ermöglichen oder bei Bedarf zu Taxi, Bus, Bahn, Schutzort, Beratungsstelle, Rettungsdienst oder Polizei begleiten.
Die Einsatzorte müssen sich an den konkreten Bedarfen und den Erfahrungen von Betroffenen orientieren.
Awareness-Teams ersetzen weder Polizei noch Rettungsdienst oder reguläres Sicherheitspersonal. Ihre Aufgaben, Befugnisse, Erreichbarkeit und Schnittstellen zu anderen Stellen müssen deshalb klar definiert sein.
4. Modellprojekt „Sicher nach Hause“ – kostengünstiges Nacht-Taxi
Ergänzend zum öffentlichen Nahverkehr wollen wir das bestehende Frauennachttaxi gemeinsam mit dem Taxigewerbe evaluieren, öffentlich bezuschussen und zu einem niedrigschwellig zugänglichen Angebot für Frauen und FLINTA-Personen* weiterentwickeln.
Für Bremerhaven soll ein vergleichbares Modellprojekt erprobt werden.Es soll insbesondere dann eine sichere Weiterfahrt ermöglichen, wenn nachts lange Wartezeiten entstehen, keine zumutbare Verbindung mehr besteht oder sich eine Person bedroht oder auf ihrem weiteren Heimweg unsicher fühlt.
Als mögliche Ausgangspunkte kommen insbesondere Bahnhöfe, Haltestellen, Nachtlinien, Veranstaltungen, Lokalitäten der Freizeit und des Nachtlebens, und anerkannte Schutzorte in Bremen und Bremerhaven in Betracht.
Bei der Buchung sollen besondere Sicherheitsbedürfnisse angegeben und, soweit betrieblich möglich, berücksichtigt werden können. Für alle teilnehmenden Unternehmen und Fahrpersonen gelten verbindliche Schulungs-, Qualitäts- und Beschwerdestandards. Die Nutzung darf nicht von dem Nachweis der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder anderer persönlicher Merkmale abhängig gemacht werden. Der Zugang muss diskriminierungsfrei, bürokratiearm und respektvoll ausgestaltet sein.
Das Nacht-Taxi soll den öffentlichen Nahverkehr ausdrücklich nicht ersetzen, sondern dort ergänzen, wo ein sicherer Heimweg andernfalls nicht gewährleistet ist.
Die Nutzer*innen sollen einen sozial verträglichen Festpreis zahlen. Die öffentliche Hand übernimmt im Rahmen des Modellprojekts die darüber hinaus gehenden Kosten innerhalb eines klar definierten Finanzierungsrahmens. Für die Umsetzung wollen wir Fördermöglichkeiten prüfen und Fördermittel gezielt einwerben.
5. Ein Netz sicherer Anlaufstellen in Bremen und Bremerhaven
Wir wollen gemeinsam mit geeigneten Einrichtungen ein sichtbares Netz niedrigschwelliger Schutzorte entwickeln. Dazu können beispielsweise Kioske, Hotels, Tankstellen, Clubs, Bars, Kulturorte und andere länger geöffnete Einrichtungen gehören.
Wer bedroht, verfolgt oder belästigt wird, soll dort kurzfristig und ohne Kaufzwang Zuflucht finden und weitere Hilfe organisieren können.
Teilnehmende Einrichtungen sollen verbindliche Mindeststandards erfüllen und entsprechend geschult werden. Hierzu sollen insbesondere klare Notfallabläufe, die verlässliche Kontaktaufnahme zu Hilfsdiensten sowie die Einweisung des Personals gehören. Die Einhaltung der Standards ist regelmäßig zu überprüfen.
6. Vorfälle niedrigschwellig melden und queerfeindliche Gewalt konsequent verfolgen
Neben der Möglichkeit einer Strafanzeige braucht es eine unabhängige, vertrauliche und auf Wunsch anonyme Meldestruktur für queerfeindliche Vorfälle. Hierfür sollen bestehende unabhängige Beratungs- und Dokumentationsstrukturen im Land Bremen einbezogen, dauerhaft abgesichert und zu einem landesweit zugänglichen Monitoring weiterentwickelt werden. Eine Meldung darf nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person an die Polizei oder andere Behörden weitergegeben werden.
Die datenschutzkonforme, anonymisierte Auswertung solcher Meldungen soll helfen, besonders belastete Orte und Zeiten in Bremen und Bremerhaven frühzeitig zu erkennen und Präventionsmaßnahmen gezielt anzupassen. Die Meldestruktur ersetzt keine Strafanzeige und soll auf Wunsch über rechtliche Möglichkeiten, Beratungsangebote und Wege der Anzeigenerstattung informieren.
Gleichzeitig wollen wir queerkompetente Fortbildungen bei Polizei und Sicherheitsdiensten stärken, spezialisierte Ansprechpersonen, wie die Ansprechpersonen LSBTIQ+ bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven durch verlässliche Vertretungsregelungen absichern sowie queerfeindliche Tatmotive von der Anzeigenaufnahme bis hin zum gerichtlichen Verfahren konsequent erfassen.
Polizeiliche Maßnahmen müssen sich an konkreten Gefährdungslagen orientieren. Queere Menschen und queere Treffpunkte dürfen nicht selbst unter Generalverdacht geraten.
7. Umsetzen, auswerten, verbessern
Innerhalb des ersten Jahres der kommenden Wahlperiode sollen ein gemeinsames Sicherheitskonzept entwickelt und erste Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Über Umsetzung, Erfahrungen und Wirksamkeit soll regelmäßig öffentlich berichtet werden. Dabei müssen die unterschiedlichen Bedingungen und Bedarfe der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gesondert betrachtet werden. Personenbezogene Daten und Rückschlüsse auf einzelne Betroffene sind dabei auszuschließen.
Modellprojekte wie das Nacht-Taxi sollen anhand von Nutzung, Wartezeiten, Sicherheit, Zugänglichkeit und Kosten ausgewertet werden. Zusätzlich ist zu untersuchen, ob Menschen mit geringem Einkommen, Menschen mit Behinderungen und weitere besonders gefährdete Gruppen tatsächlich erreicht werden. Bei erfolgreicher Erprobung sollen die Angebote verstetigt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
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beschlossen auf der Grünen Landesmitgliederversammlung am 5. September 2026