Ein von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Auftrag gegebenes Gutachten sieht die AfD eindeutig als verfassungswidrig und kommt zu dem Schluss, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht gute Erfolgsaussichten haben kann.
Dazu erklärt Landesvorstandssprecherin Josephine Assmus:
„Die umfassende Analyse macht deutlich, dass die AfD keine normale demokratische Partei ist, sondern sich immer weiter radikalisiert und zentrale Grundsätze unserer Verfassung angreift. Das unterfüttert die Forderung, jetzt die Einleitung eines Prüfverfahrens für ein AfD-Verbot auf den Weg zu bringen.“
Landesvorstandssprecher Marek Helsner ergänzt:
„Jetzt sind die demokratischen Institutionen in der Verantwortung. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung dürfen nicht länger abwarten, sondern müssen die Voraussetzungen für einen Verbotsantrag gegen die AfD zügig und mit der gebotenen Sorgfalt prüfen.“
Hinweis zur Veranstaltung
Am 30. Juni 2026 findet um 19:00 Uhr in der Villa Sponte (Bremen) die Diskussion „Braucht es ein AfD-Verbotsverfahren?“ mit Expert*innen aus Politik, Recht und Zivilgesellschaft statt. Journalist*innen sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen. Akkreditierungen sind weiterhin möglich.