Staatsgerichtshof bestärkt Aufklärungsinteressen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Pressemitteilung der Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft

Die wichtigsten Beweisbeschlüsse sind zulässig.

Solveig Eschen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen in der Bremischen Bürgerschaft und deren Obfrau im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA), kommentiert die Entscheidungen des Staatsgerichtshofes zu dessen Beweisbeschlüssen:

„Wir fühlen uns vom Beschluss und den Anordnungen des Staatsgerichtshofes voll und ganz bestätigt in unserem Anliegen, den Gehalt der Hinweise aufzuklären. Insbesondere ist für die weitere Arbeit des Ausschusses zu klären, welche Hinweise auf die Löschung von Akten an die CDU übermittelt wurden und was der konkrete Inhalt dieser Hinweise war. Das sind die wichtigsten Fragen, die auch der Staatsgerichtshof jetzt für zulässig erklärt hat.

Über das anonyme Schreiben an die Staatsanwaltschaft wurden schwere Anschuldigungen erhoben, die die Untersuchungen des PUA maßgeblich betreffen und denen nun auch im Rahmen des Untersuchungsausschusses nachgegangen werden kann und muss. Hierzu werden zunächst in öffentlicher Sitzung Zeug*innen aus der CDU angehört und im Anschluss daran in nichtöffentlicher Sitzung auch die Zuständigen bei der Staatsanwaltschaft selbst. Wir erwarten von der CDU, dass sie die von ihr für den PUA immer wieder verlangte lückenlose und transparente Aufklärung auch selbst leistet!“