Das Bremer Verfassungsgericht soll resilienter gegen politischen Einfluss werden.
Anlässlich der aktuellen Debatten um Richter*innen am Bremer Staatsgerichtshof hat die Grünen-Bürgerschaftsfraktion ein Positionspapier zum „Schutz der Unabhängigkeit des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen“ veröffentlicht.
„Uns ist es ein Anliegen, die Unabhängigkeit des bremischen Verfassungsgerichts von der Politik zu stärken und für die Zukunft zu sichern“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Emanuel Herold – „das betrifft sowohl die Wahl künftiger Richter*innen für die Staatsgerichtshof als auch die Gründe und Verfahren für deren mögliche Amtsenthebung.“ Dazu schlagen die Grünen eine ausdrückliche Verankerung des Gerichts als unabhängiges Verfassungsorgan in der Landesverfassung vor und wollen die Amtsperioden der Richter*innen von den politischen Legislaturperioden der Bremischen Bürgerschaft entkoppeln, auf mindestens sechs Jahre verlängern und auf höchstens einmalige Wiederwahl beschränken.
Die Grünen-Abgeordnete Kai Wargalla, die die Initiative für das von der Fraktion einstimmig beschlossene Papier ergriffen hatte, regt eine fraktionsübergreifende Diskussion und Entscheidung zur verbesserten Resilienz des Staatsgerichtshofes noch vor der nächsten Bürgerschaftswahl an: „Wir wünschen uns, dass sich für eine entsprechende Verfassungsänderung alle demokratischen Fraktionen in der Bürgerschaft zusammentun. Für die Wahl der Richter*innen schlagen wir statt der bisher benötigten einfachen Mehrheit zunächst eine erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit der Bürgerschaftsabgeordneten vor – und einen Mechanismus, der eine Blockade durch Sperrminorität z.B. einer verfassungsfeindlichen Fraktion verhindert, damit die Funktionsfähigkeit des Staatsgerichtshofs gesichert bleibt. Falls dem Parlament also keine Wahl gelingt, soll der amtierende Staatsgerichtshof selbst drei Wahlvorschläge machen, die dann mit einfacher Mehrheit von der Bremischen Bürgerschaft gewählt oder abgelehnt werden können. So würde auf mehreren Ebenen verhindert, dass allein der Wille der jeweils aktuellen Parlamentsmehrheit für die Besetzung des Gerichts ausschlaggebend ist und dass auch die Opposition angemessen beteiligt wird. Außerdem wollen wir zwar das Wahlvorschlagsrecht der Fraktionen beibehalten, allerdings eine Wahlfreiheit der Abgeordneten etablieren: So kann das Parlament etwa Wahlvorschläge verfassungsfeindlicher Fraktionen ablehnen – und damit den Staatsgerichtshof und unsere Demokratie schützen.“
Emanuel Herold abschließend: „Mit diesem Impuls wollen wir Grünen die politische Energie in Bremen gerne wieder auf die so wichtigen Strukturen unserer Verfassungsorgane lenken, statt weiter einem tagespolitischen und wohl schon wahlkampfbedingten Pingpong zwischen CDU und Linkspartei zuschauen zu müssen.“