Viertelparität in Hochschulgremien jetzt umsetzen

Pressemitteilung der Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft

Bundesverfassungsgericht hält Thüringer Hochschulgesetz verfassungskonform

Franziska Tell, wissenschaftspolitische Sprecherin der Bremer Grünen-Bürgerschaftsfraktion, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gremienbesetzung in Hochschulen: „Wir wünschen uns schon seit Langem eine Viertelparität von Lehrenden, Studierenden, wissenschaftlichem Personal sowie Mitarbeitenden in Verwaltung und Technik in den Gremien der Bremer Hochschulen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann so eine Regelung nun auch ins Bremische Hochschulgesetz aufgenommen werden, wie wir es im Bremer Koalitionsvertrag vereinbart haben.“

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen eine sogenannte viertelparitätische Besetzung zulässig ist und das Thüringer Hochschulgesetz daher weitgehend verfassungskonform ist. Damit dürfen die vier Berufsgruppen jeweils über ein Viertel der Sitze und Stimmen verfügen, wenn die zu entscheidenden Angelegenheiten nicht unmittelbar Forschung und Lehre betreffen. In Thüringen hatten Professor*innen mit einer Verfassungsbeschwerde geltend gemacht, ihr Grundrecht der Wissenschafts- und Lehrfreiheit werde durch die neuen Mitbestimmungsregeln verletzt. 

Tell will im neuen Jahr die Diskussion mit allen Interessenvertretungen anstoßen, um die Möglichkeiten zur demokratischen Weiterentwicklung der Selbstverwaltung in den Bremer Hochschulen zu erörtern: „Alle, die an unseren Hochschulen arbeiten, sollen auch mitbestimmen dürfen, was dort geschieht. Professor*innen, Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und das Personal in Technik und Verwaltung sollen in möglichst allen Gremien gleichberechtigt mitentscheiden. Darum setzen wir uns für die viertelparitätische Besetzung ein, die das bis jetzt übergewichtete Mitspracherecht der Professor*innen ablösen soll.“