BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen verfügen bislang über kein Vielfaltsstatut

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen verfügen bislang über kein Vielfaltsstatut.

Auch wenn das Bundesvielfaltsstatut für den Bremer Landesverband, dessen Gliederungen und Gremien gilt. Damit fehlt unserem Landesverband eine spezifische Grundlage, um die Regelungen des Bundesvielfaltsstatus an Besonderheiten im Landesverband anzupassen und einen Leitfaden für die Arbeit vor Ort zu geben, um die gesellschaftliche Vielfalt innerhalb der Partei systematisch zu fördern und Diskriminierungen konsequent intersektional entgegenzuwirken. Andere Landesverbände haben hier bereits Strukturen geschaffen. Bremen sollte diesen Schritt nun ebenfalls gehen und mit einem eigenen Vielfaltsstatut Maßstäbe setzen. Das Vielfaltsstatut soll verbindliche Regelungen enthalten, die sicherstellen, dass Vielfalt auf allen Ebenen unserer Partei gefördert und Diskriminierung in all ihren Formen entgegengewirkt wird.

Dazu gehören insbesondere:

• Empowerment: Stärkung unterrepräsentierter Gruppen.

• Weiterbildung: Ausbau diversitätspolitischer und diskriminierungskritischer Bildungsangebote.

• Diversität in Strukturen: Förderung gesellschaftlicher Vielfalt in allen Gremien.

• Diversitätsrat: Einrichtung eines beratenden und kontrollierenden Gremiums zur Umsetzung des Statuts.

Umsetzung:

Das Vielfaltsstatut soll als Teil der Satzung des Landesverbands aufgenommen werden, während des Prozesses sind Auswirkungen auf die Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung zu prüfen, um so ggf. Änderungen der Geschäftsordnung vorzuschlagen.

Als mögliche Instrumente innerhalb eines Landesvielfaltsstatuts sind zu prüfen:

  • Vielfaltsvotum
  • Vielfaltsquote
  • Vielfaltsreferent*in
  • Vielfaltspolitische Sprecher*in
  • Multiplikator*innen-Programm
  • Finanzielle und organisatorische Ressourcen zur Stärkung und Umsetzung des Vielfaltsstatuts im Landesverband
  • Die Gründung von Arbeitsgruppen zur Stärkung von Vielfalt im Landesverband voranzubringen (z.B. AG Inklusion etc.) sowie die Stärkung vorhandener Strukturen (AG BuntGrün, Grüne Jugend, Grüne Alte)
  • Diversitätsrat

Des Weiteren sollen die Vorschläge der Strukturkommission in dem Prozess berücksichtigt werden.

Die Landesmitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen fordert den Landesvorstand auf, eine Arbeitsgruppe „Vielfaltsstatut“ einzusetzen. Diese Arbeitsgruppe wird beauftragt, bis spätestens zum Ende des ersten Halbjahres 2026 einen Vorschlag für ein Vielfaltsstatut vorzulegen, das verbindliche Regelungen zur Förderung von Vielfalt und zur Bekämpfung von Diskriminierung in unserem Landesverband enthält.