Staatsgerichtshof und Klima-Sachverständigenrat läuten Alarmglocken für die Bremer Klimapolitik

Pressemitteilung der Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft

Der Klima-Sachverständigenrat sieht in seiner Stellungnahme die Bremer Klimaziele in Gefahr und macht die Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung und klarer Aussagen zur Finanzierung deutlich. Bereits vor wenigen Wochen hatte der Bremer Staatsgerichtshof in seinem wegweisenden Urteil die Klimakrise als außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Schuldenbremse anerkannt und zu sofortigem und umfassendem Handeln gemahnt. „Mit dem Staatsgerichtshof und dem Klima-Sachverständigenrat haben nun zwei gewichtige, unabhängige Bremer Institutionen die Alarmglocken für die Bremer Klimapolitik geläutet“, erklärt Philipp Bruck, klima- und haushaltspolitischer Sprecher der Grünen-Bürgerschaftsfraktion.

Sachverständigenrat empfiehlt neue Baukultur und mehr Klimaschutz im Verkehr

Der Sachverständigenrat hat auch die einzelnen Sektoren der Klimaschutzstrategie des Senats bewertet. Grünen-Fraktionsvize Philipp Bruck dazu: „Der Sachverständigenrat hat für viele Sektoren wichtige Hinweise und wertvolle Anregungen gegeben, die wir in den nächsten Wochen und Monaten diskutieren werden. Dazu gehört etwa die Empfehlung, mehr flexibel, rückbaufähig und mit nachwachsenden Rohstoffen zu bauen.

Im Verkehrssektor wird die immense Bedeutung des Prinzips ‚Verkehr finanziert Verkehr‘ und einer schnelleren Ausweitung von Parkraumbewirtschaftung eindrücklich betont. Ausgerechnet bei diesem Thema kritisiert der Sachverständigenrat, dass die Maßnahmen im Klimaaktionsplan so unkonkret sind, dass sie gar nicht sinnvoll bewertet werden können. Das muss vom Senat umgehend korrigiert werden.“

Pflicht zum Klimaschutz ist auch Pflicht zu seiner Finanzierung

Bruck verweist auf ausstehende Entscheidungen der Regierungskoalition zur Finanzierung des Klimaschutzes: „Bremen ist zu Klimaschutz verpflichtet – bei der Umsetzung aber bisher nicht schnell genug. Als zentrale Aufgabe markiert der Sachverständigenrat die bisher nicht ausreichende Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen. Auch der Staatsgerichtshof hatte bereits gemahnt, dass die Verpflichtung Bremens zu schnellem und umfassendem Klimaschutz eine finanzielle Prioritätensetzung im Haushalt nötig macht. Wir sind jetzt gefordert, mit den neuen Kreditmöglichkeiten Bremens und dem Bremer Anteil am Sondervermögen des Bundes in erheblichem Maße in Klimaschutz zu investieren – von Elektromobilität, Fuß- und Radwegen über Solaranlagen, Wärmepumpen und die Transformation der Wirtschaft bis zu Baumpflanzungen, die unsere Städte zu Schwammstädten machen.“