Die Umsetzung des Koalitionsvertrages ist Aufgabe der gesamten Partei! 2. Oktober 2019 Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom 2. Oktober 2019 Die Umsetzung des Koalitionsvertrages ist Aufgabe der gesamten Partei! Nach einem erfolgreichen Wahlkampf, sowie konzentrierten Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen hat der Landesverband Bremen von Bündnis/Die Grünen einen Koalitionsvertrag mit SPD und Linken geschlossen, der eine deutlich grüne4 Handschrift trägt. Dieser Vertrag ist die Grundlage für die Arbeit von Fraktion und Senatsmitgliedern der Grünen, die dafür gewählt sind. Aber er ist von der Partei geschlossen worden; nur die grüne Partei als Ganze kann die Möglichkeiten und Versprechen, die dieser Vertrag formuliert, erfolgreich umsetzen. Es kommt darauf an, dass alle Ebenen der Partei von den Kreisverbänden und Beiräten bis zu den Senatsressorts auf einer gemeinsamen politischen Linie arbeiten und an der Festlegung und der Umsetzung unserer Ziele und Maßnahmen beteiligt sind. Die Sichtbarkeit der grünen Partei als handelnde Einheit wird unsere Attraktivität als Gestaltungskraft erhöhen. Dazu sollen u.a. die folgenden Maßnahmen dienen: 1. Die Kreisverbände und Stadtteilgruppen und die ihnen zugeordneten Beiratsfraktionen nehmen wesentliche Aufgaben der kommunalen Mitgestaltung in Fragen von Bau, Stadtentwicklung, Verkehr, aber auch Bildung und Soziales wahr. Sie vertreten dabei – in grüner Perspektive – auch die Interessen und Standpunkte der jeweiligen Stadtteile, die sich naturgemäß von den Sichtweisen von Parlament und Verwaltung der Gesamtstadt unterscheiden können. In den vergangenen Jahren haben sich diese aufgabenbedingten Unterschiede mehrfach zu tiefgehenden, auch öffentlich ausgetragenen Konflikten zwischen grünen Beiräten, (auch grünen) Ressorts und teilweise grüner Fraktion entwickelt. Das wollen wir in Zukunft vermeiden. Die Landesmitgliederversammlung bittet die Beiratsfraktionen und die Stadtbürgerschaftsfraktion, die gegenseitige frühe Information und Abstimmung zu verbessern. Sie bittet die Beiratsfraktionen, gute Beispiele und wichtige Beschlüsse parteiintern (z.B. über den Newsletter) öffentlich zu machen. Sie fordert den Landesvorstand auf, ein „Frühwarnsystem“ einzurichten, damit alle30 Betroffenen mögliche Konflikte frühzeitig anzeigen und dann gemeinsam Ziele und Verfahren zur Lösung verabreden können. Dazu sollen ein*e Landesvorstandssprecher*in, ein*e Vertreter*in des jeweils zuständigen Ressorts, die oder der zuständige Abgeordnete und ein*e Sprecher*in des jeweils betroffenen Beirats zusammenkommen. 2. Die Landesmitgliederversammlung fordert die Kreisverbände und Stadteilgruppen auf, Projekte und Initiativen für „Klimaschutz im Quartier“ zu verstärken und neu zu entwickeln. Das können öffentliche Aktionen und Informationskampagnen sein, Initiativen über die Beiräte, Kooperationen mit anderen Organisationen, Vereinbarungen mit örtlichem Handel und Gewerbe u.v.m. Es geht um die Vielfalt der Möglichkeiten, die zeigen, dass Klimaschutz eine gesellschaftliche Bewegung ist. Und es geht darum, diese Bewegung in der ganzen Stadt sichtbar zu machen. Die Landesmitgliederversammlung bittet den Landesvorstand, zum Start einen Markt der Möglichkeiten zu organisieren und in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 den Kreisverbänden und Stadtteilgruppen die Möglichkeit zu geben, auf einer Landesmitgliederversammlung ihre Initiativen zu präsentieren. 3. Die Landesmitgliederversammlung bittet Landesvorstand und Kreisverbände/Stadtteilgruppen, eine kritische Bestandsaufnahme zu organisieren, welche – staatlichen und privaten – Einrichtungen der bürgerschaftlichen, sozialen und kulturellen Teilhabe es in den jeweiligen Quartieren gibt, wie sie zusammenarbeiten, wie sie ausgestattet sind; was es gibt, was fehlt. Denn diese Einrichtungen sind das Gerüst einer „Guten Nachbarschaft“, die wir für den Zusammenhalt der Gesellschaft verbessern und ausbauen wollen. Die kritische Bestandsaufnahme soll an keinem grünen Tisch, sondern in Gesprächen mit den56 Einrichtungen entstehen und dann öffentlich im Quartier zur Diskussion gestellt werden. Die Landesmitgliederversammlung fordert den Landesvorstand auf, zur methodischen Vorbereitung eine Einführung zu organisieren. 4. Wir sprechen zu Recht von der Gefahr einer zunehmenden Spaltung der Gesellschaft; wir neigen aber selbst naturgemäß auch dazu, uns vor allem in unserem politischen Milieu zu bewegen. Wir sollten jedoch die politische Auseinandersetzung mit Kritiker*innen etwa unserer Klima- und Verkehrspolitik oder unseren Auffassungen einer offenen Gesellschaft von uns aussuchen. Die Landesmitgliederversammlung bittet daher Landesvorstand, Fraktion und Senatsmitglieder, kleinteilige Formate der politischen Debatte zu entwickeln („Senator*in vor Ort“, „Heißer Stuhl“ u.Ä.). Sie fordert den Landesvorstand auf, im kommenden Frühjahr „Nicht-Wahlkampf-Stände“ zu organisieren, die zu Diskussionen und Kritik grüner Politik einladen.