Mehr Klimaschutz, mehr Partizipation und bessere Arbeitsverhältnisse an den Bremer Hochschulen

Die Reform des Bremer Hochschulgesetzes hat sich gelohnt.

In der vergangenen Legislaturperiode hat die rot-grün-rote Koalition eine Änderung des Bremer Hochschulgesetzes (BremHG) beschlossen und dabei Schwerpunkte auf die Themen Klimaschutz und ein gutes Miteinander an den Hochschulen gelegt. In einer Großen Anfrage hat die Grünen-Fraktion den Senat um Informationen über den Stand der Umsetzung gebeten. Dass die im April 2023 beschlossene und in Kraft getretene Reform des Bremer Hochschulgesetzes für die Hochschulen im Land Bremen schon einige Entwicklungen angestoßen hat, freut die bildungs- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, Franziska Tell: „Im Klimaschutz hat die Gesetzesänderung Impulse gesetzt, die von Inhalten in Lehre und Fortbildung bis hin zu konkreten CO2-Einsparungen in verschiedenen Projekten reichen. Besonders erfreulich sind die verbesserte Vernetzung von Klimaschutzmanager*innen und die Stärkung der umfassenden nachhaltigen Entwicklung an den Hochschulen etwa im Projekt „Bremen Goes Sustainable“ (BreGoS). Die Hochschulen tragen eine große Verantwortung für das Land Bremen durch Lehre, Forschung und als Standort – wir freuen uns, dass dieser Verantwortung so umfassend nachgegangen wird und die Standorte und Prozesse zunehmend nachhaltig und klimaneutral weitergestaltet werden.“

„Das BAföG muss auch Teilzeitstudien fördern“

Auch für Studierende hat das Gesetz inzwischen einiges verbessert: Neben Maßnahmen zu mehr Diversität und Antidiskriminierung wird beispielsweise konkret das Teilzeitstudium an den Bremer Hochschulen weiter bestärkt. „Damit wird ein Studium für mehr Menschen möglich. Um diesen Ansatz zu wirklichem Erfolg zu verhelfen, braucht es auf Bundesebene endlich auch die von uns schon lange geforderte BAföG-Reform, um auch ein Teilzeitstudium finanziell zu fördern“, fordert Franziska Tell. Neben dem Grundstudium wird auch die wissenschaftliche Ausbildung gestärkt: „Die Reform des Bremer Hochschulgesetzes hat es möglich gemacht, dass seit Juni 2024 eine Promotion an der Hochschule für Künste möglich ist – ein Alleinstellungsmerkmal unter den deutschen Kunsthochschulen. Und auch an der Hochschule Bremen und der Hochschule Bremerhaven wird mit Hochdruck daran gearbeitet, das Promotionsrecht zu bekommen. Damit hat die Gesetzesreform einen wichtigen Grundstein gelegt, um die wissenschaftliche Ausbildung und Forschungsstärke an den Hochschulen im Land Bremen noch attraktiver und effektiver zu machen“, so die wissenschaftspolitische Sprecherin.

Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Zusammenlebens an den Hochschulen wurde in der Reform auch ein Augenmerk auf Vielfalt, Partizipation und Antidiskriminierung gelegt: Frauen in der Wissenschaft werden weiter gestärkt. „Unsere Anfrage macht deutlich, dass diese Frauenbeauftragten in den Hochschulen wichtige Aufgaben verfolgen – auch wenn es hier noch Verbesserungsbedarf gibt, denn die Entlastung der Beauftragten ist noch nicht an allen Hochschulen umfassend umgesetzt: Sie dürfen wegen ihrer Ämter keine Nachteile im weiteren Berufsleben haben, weil sie etwa weniger Zeit für Forschungstätigkeiten hatten“, so Franziska Tell abschließend: „Wir freuen uns über vielfältige Verbesserungen durch das Hochschulreformgesetz – und wir werden die angestoßenen Entwicklungen und Projekte im Blick behalten, um unseren Wissenschaftsstandort weiter zu stärken!“