Landtag beschließt höheren Landesmindestlohn 9. Mai 2019 In Bremen gilt ab 1. Juli ein neuer Landesmindestlohn in Höhe von 11,13 Euro. Das entsprechende Gesetz hat der Landtag heute in 2. Lesung beschlossen. Wer Tag für Tag in Vollzeit arbeitet, so die Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer, muss vom Lohn für diese Arbeit auch leben können: „Wenn Menschen trotz Vollzeitjob zum Ämtergang und Aufstocken gezwungen sind, ist das entwürdigend und spaltet die Gesellschaft. Mit dem Landesmindestlohn setzen wir ein Zeichen für mehr soziale Gerechtigkeit. Der Wirkungsbereich eines Landesmindestlohns ist allerdings begrenzt. Nötig ist vor allem die Anhebung des Bundesmindestlohnes. Das würde bundesweit die Lage von vielen Menschen verbessern, die trotz Arbeit auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Der Mindestlohn ist allerdings nur einer von vielen Bausteinen, um ein Leben in Armut trotz Arbeit zu verhindern. Nötig ist u.a., die geringe Tarifbindung von Unternehmen wieder zu erhöhen. Auch der Niedriglohnsektor, der insbesondere Frauen betrifft und zu Altersarmut führt, muss eingedämmt werden. Nicht zuletzt müssen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexiblere Kita-Öffnungszeiten erhöhen, damit auch Alleinerziehende bessere Chancen am Arbeitsmarkt erhalten.“ Die Höhe des Landesmindestlohnes entspricht der niedrigsten Gehaltsstufe im Öffentlichen Dienst. Er liegt mit 11,13 Euro über dem Bundesmindestlohn von 9,19 Euro. Der Landesmindestlohn gilt für Beschäftigte von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen sowie für Beschäftigte von Zuwendungsempfängern z.B. in Kultur- oder Jugendeinrichtungen. Ebenso erfasst sind die MitarbeiterInnen von Einrichtungen, die Entgeltvereinbarungen nach dem Sozialrecht abschließen. Auch Menschen auf dem sozialen Arbeitsmarkt erhalten fortan den Landesmindestlohn. Ebenso profitieren die über 2600 studentischen Hilfskräfte an den Bremer Hochschulen davon. Nicht zuletzt müssen Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, ihren Angestellten mindestens 11,13 Euro pro Stunde zahlen. Für künftige Erhöhungen wird eine Landesmindestlohnkommission – bestehend aus VertreterInnen der Tarifparteien – unter Berücksichtigung von Lebenshaltungskosten sowie Mieten- und Lohnentwicklung im Land Bremen regelmäßig eine Empfehlung abgeben. Der Senat legt die Anpassung dann alle zwei Jahre per Rechtsverordnung fest.