Gesetz für Dachbegrünung und bepflanzte Freiräume beschlossen

 

Bremen schreibt bei Neubauten mit Flachdächern ab einer Größe von 100 Quadratmetern fortan die Dachbegrünung vor. Die Begrünung von neuen Flachdächern dient u.a. dazu, Überschwemmungen durch Starkregen zu verringern. Ebenso wird bei Neubauten die Bepflanzung von Freiräumen verpflichtend. Das fördert in der verdichteten Stadt die Versickerung von Wasser und schafft mehr Lebensraum für bedrohte Insekten wie Biene, Schmetterling & Co.. Die Stadtbürgerschaft hat das entsprechende Gesetz heute auf grüne Initiative beschlossen. Mit mehr Gründächern und begrünten Flächen wappnet sich Bremen für die Folgen des Klimawandels, betont die Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer: „Extreme Niederschläge treffen Bremen im Zuge des Klimawandels künftig häufiger. Wir müssen die Überflutungsgefahr durch Starkregen eindämmen. Vollgelaufene Gebäude und überschwemmte Straßen beeinträchtigen die Menschen und den Logistikstandort. Gründächer und begrünte Freiflächen sind eine wirksame Antwort auf Extremwetter. Gründächer halten Niederschläge zurück und entlasten so die Kanalisation. Die Pflicht zur Dachbegrünung betrifft den großen Geschosswohnungs- und Bürobau, nicht aber Reihenhäuser und Doppelhaushälften. Im Winter sparen die Gebäudeeigentümer mit der dämmenden Erdschicht des Gründaches Heizkosten. Ein schön begrüntes Flachdach kann zudem als Erholungsort für die BewohnerInnen oder Beschäftigten genutzt werden. Ebenso sinnvoll sind bei Neubauten mehr bepflanzte Außenflächen. Grünflächen sorgen in der wachsenden Stadt dafür, dass das Regenwasser versickern kann. Außerdem sind Pflanzen als Lebensraum für bedrohte Insekten wichtig und kühlen die Stadt bei Hitzewellen herunter.“

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