Keine Sparmaßnahmen auf Kosten von Arbeitnehmer*innen, institutionelle Errungenschaften erhalten

In Deutschland werden Arbeitnehmer*innen durch eine Vielzahl von Regelungen geschützt und gesichert.  Diese Errungenschaften sind ein wertvoller Teil unserer Demokratie. Die Beschäftigten mussten sie hart erkämpfen – und trotzdem profitieren bei weitem nicht alle von diesem Schutz. In der Gegenwart höhlen gerade große- und finanzkräftige Konzerne die Rechte von Arbeitnehmer*innen zur Gewinnmaximierung immer mehr aus. Auch aus der Politik werden die Rufe nach längerer Wochen- und Lebensarbeitszeit immer lauter.  Aktuell fordert nun auch hier bei uns im Land Bremen und unter Verweis auf Sparzwänge, ausgerechnet die öffentliche Verwaltung in Bremerhaven offen die Beschneidung der Rechte von Arbeitnehmer*innen: Die von einer SPD-, CDU- und FDP-Koalition geführte Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven hat in ihrem Haushaltssicherungskonzept am 30.10.2025 einen Frontalangriff auf die Rechte von Arbeitnehmer*innen beschlossen. In ihrer Vorlage stellt sie fest, dass die Personalbewirtschaftung durch landesrechtliche Gesetze bestimmt wird. Sie hält ebenso fest, dass in Einzelfällen aber Initiativen ergriffen werden können, die „eine positive Entwicklung des Personalbestandes flankieren“. 

Damit meint die Koalition in Bremerhaven einen massiven Einschnitt in die Rechte von
Arbeitnehmer*innen, denn der Magistrat soll zu folgenden Punkten mit Vorschlägen an
den Senat des Landes Bremen herantreten:

  •  „Mit der Abschaffung des gesetzlichen Anspruchs auf Bildungszeit, lassen sich
     Skaleneffekte erzielen“
  •  „Die Freistellungsregelungen nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz und
     dem Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des
     Landes Bremen (Landesgleichstellungsgesetz) haben unmittelbare Auswirkungen auf
     den Personalbestand, so dass sie bei entsprechenden Lockerungen zu Einsparungen
     führen.“

Wir GRÜNEN werden keine Eingriffe in die Rechte von Arbeitnehmer*innen und ihre Personalvertretungen zulassen.

Deshalb möge die Landesmitgliederversammlung beschließen:

  •  Einsparungen im Haushalt dürfen sich nicht negativ auf die Arbeit des Personals
     in der Verwaltung auswirken. Beschäftigte dürfen durch die Streichung von
     Stellen nicht zusätzlich in ihren Aufgaben belastet werden.
  •  Wir tragen keine Eingriffe in die Rechte von Arbeitnehmer*innen mit.
  •  Bildungszeit ist ein wichtiger Baustein zur allgemeinen, beruflichen und
     politischen Weiterbildung sowie zur Qualifizierung von ehrenamtlicher Arbeit.
     Dieses Arbeitnehmerrecht werden wir nicht beschränken.
  •  Wir schätzen die Arbeit von Personal- und Betriebsräten, Frauen- und
     Gleichstellungsbeauftragten sowie Schwerbehindertenvertretungen wert. Wir
     greifen nicht in das Bremische Personalvertretungsgesetz und das
     Landesgleichstellungsgesetz ein und beschneiden weiterhin nicht die Arbeit von
     Personalvertretungen und ihre bestehenden Rechte auf Freistellung nach den
     vorgenannten Gesetzen.
  •  Unsere GRÜNEN Senatsmitglieder bitten wir, mögliche Vorschläge des Magistrats
     zur Einschränkung von Arbeitnehmerrechten nicht mittzutragen.