Bremen ist als Stadtstaat an der Küste durch die Folgen des Klimawandels besonders
gefährdet – durch Meeresspiegelanstieg und Sturmfluten, Hitze- und Trockenperioden, Extremniederschläge. Diese Gefahren bedrohen direkt die Lebensgrundlagen der Menschen in Bremen und Bremerhaven. Insbesondere vulnerable Gruppen und Menschen in sozial benachteiligten Quartieren sind bereits jetzt von den gesundheitlichen Folgen des Klimawandels betroffen.
Die Bundesregierung hat mit der Grundgesetzänderung im März 2025 den Artikel 143h Grundgesetz eingeführt, der die Einrichtung eines Sondervermögens von bis zu 500 Milliarden Euro ermöglicht – „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und
für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“.
Den Ländern stehen aus diesem Sondervermögen bis zu 100 Milliarden Euro zur Verfügung.
Das Land Bremen wird voraussichtlich von diesem Sondervermögen mit rund 940 Mio. über 12 Jahre profitieren.
Die Bremer Grünen fordern, einen angemessenen Anteil aus dem für Bremen zu erwartenden Anteil aus diesem Sondervermögen für Klimaanpassungsmaßnahmen und Klimaschutz im Land Bremen zu investieren.
Dazu zählen:
- Maßnahmen des Küsten- und Hochwasserschutzes
- Entsiegelungsmaßnahmen sowie Schwammstadtprojekte in besonders betroffenen
Quartieren - Hitzeschutz- und Begrünungsmaßnahmen an öffentlichen Plätzen, Straßen und
Gebäuden – mit Mehrwert für Artenvielfalt - Baumschutz- und verstärkte Stadtbaumpflanzmaßnahmen
- die klimaneutrale Umstellung der Wärmeversorgung im Zuge der kommunalen
Wärmeplanung mit Berücksichtigung sozialer Aspekte - Ausbau der Infrastruktur für eine klimafreundliche Mobilität (Fuß- und
Radverkehr, ÖPNV-Angebot) - Ausbau der Energieerzeugung aus Erneuerbaren Quellen
- Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wirtschaft