Der Bundesrat hat die Verordnung des unionsgeführten Bundesinnenministeriums zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes im Meldewesen, welche vorgesehen hätte, alte Geschlechts- und Namenseinträge in amtlichen Registern zu speichern und Behörden offenzulegen, von der heutigen Tagesordnung abgesetzt. Die Bremer Grünen begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich.
„Der Schutz von marginalisierten Gruppen muss für uns oberste Priorität haben“, kommentiert Josephine Assmus, Landesvorstandssprecherin der Bremer Grünen, den Vorstoß, welcher faktisch eine Art Sonderregistrierung für trans* Personen bedeutet hätte. „Trans*, inter* und nicht-binäre Personen sind ohnehin überdurchschnittlich häufig Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt ausgesetzt. Ein solches Register, das alte und neue Identitäten dauerhaft verknüpft und für zahlreiche Behörden sichtbar macht, hätte ein völlig falsches Signal gesendet und das Recht auf Selbstbestimmung, sowie das Offenbarungsverbot massiv eingeschränkt.“
„Neben den Datenschutz- und verfassungsrechtlichen Bedenken, geht es bei der Kritik an dieser Verordnung vor allem um die Verletzung von Menschen- und Grundrechten“, sagt auch Kai Wargalla, queerpolitische Sprecher*in der Grünen Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft. „Vulnerable Gruppen, die Diskriminierung in der Gesellschaft und vor dem Gesetz erfahren, müssen wir schützen, sowie deren Rechte und Menschenwürde verteidigen, statt sie immer wieder mit fadenscheinigen Begründungen einschränken zu wollen.“
Dabei sei die Verordnung nicht einmal notwendig gewesen. Die Identifizierung von Personen könne auch mit anderen Mitteln sichergestellt werden, ohne dabei höchst persönliche Daten zur Geschlechtsidentität zu verarbeiten.
„Was vorerst nicht mehr im Bundesrat zur Debatte steht, war der Versuch, durch die Hintertür das zu untergraben, was wir mit dem Selbstbestimmungsgesetz erreichen wollten: die Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität ohne Wenn und Aber“, stellt Franziska Tell, Landesvorstandssprecherin der Bremer Grünen, klar. „Das Selbstbestimmungsgesetz sollte Menschen endlich ermöglichen, ohne bürokratische Hürden so zu leben, wie sie sind. Diese Verordnung hätte genau das konterkariert, indem sie ein ‚altes Ich‘ dauerhaft im Meldesystem verankert hätte.“
Die Bremer Grünen betonen, dass sie sich weiterhin für den Schutz und die Rechte von allen Menschen, insbesondere trans*, inter* und nicht-binären Personen einsetzen werden. „Wir werden sehr genau beobachten, ob es weitere Versuche geben wird, das Selbstbestimmungsgesetz in seiner Wirkung abzuschwächen“, so Assmus weiter.AuchBettina Tottleben und Lukas Brennecke, Sprecher*innen der LAG Queer der Bremer Grünen, warnen: „Es ist großartig, dass dieser Vorstoß gegen eine fundamentale queerpolitische Errungenschaft im Bundesrat von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Allerdings müssen wir leider davon ausgehen, dass dies nicht der letzte Versuch gewesen sein wird, die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Menschen zu beschneiden.“ Mit Blick in die Zukunft stellt auch Wargalla klar: „Das Selbstbestimmungsgesetz war und ist ein riesengroßer Fortschritt, während auf der anderen Seite das Anlegen von Listen queerer Personen, an die dunkelsten Zeiten Deutschlands erinnert. Wir müssen bei sämtlichen Regelungen, Verordnungen und Gesetzgebungen immer auch eine hypothetische Regierungsbeteiligung der rechtsextremistischen AfD mitdenken und was solche Listen in den Händen einer solchen Partei für schreckliche Folgen hätten.“
Die Bremer Grünen fordern die Bundesregierung jetzt auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und den Schutz aller Menschen gleichermaßen zu gewährleisten. Es ist Aufgabe der Regierung, gerade für jene Gruppen einzustehen, die besonders gefährdet sind, und nicht durch unausgewogene Regelungen zusätzliche Risiken zu schaffen.