Landesvorstands Beschluss zur Aktivität der Landesarbeitsgemeinschaften

Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bremen spielen als Think Tanks eine wesentliche Rolle in der inhaltlich-programmatischen Aufstellung der Partei. Zugleich und deshalb hat die Partei sie durch den Beschluss eines Landesarbeitsgemeinschaften-Statuts Verpflichtungen und Regeln unterworfen, welche sicherstellen sollen, dass die Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaftenen sich für die Partei in produktiven Ergebnissen niederschlägt. Jede Parteigliederung bedarf organisatorischer, personeller und finanzieller Ressourcen; sie ist deshalb den Grünen Mitgliedern, die durch ihre Mitgliedsbeiträge die Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaften tragen, verpflichtet, über diese Arbeit zu informieren und Rechenschaft abzulegen.

Der Landesvorstand stellt fest, dass der Großteil der Landesarbeitsgemeinschaftenn ihren satzungsrechtlichen Verpflichtungen aus dem Landesarbeitsgemeinschaftenen-Statut in den vergangenen Jahren nicht oder nur lückenhaft nachgekommen ist. Er beschließt deshalb:

Ab dem Jahr 2025 werden Landesarbeitsgemeinschafts-Delegationen zu Bundesarbeitsgemeinschaften (BAGen) nur noch dann durch den Landesvorstand bestätigt und an den Bundesverband gemeldet (und erfüllen somit die Bedingungen für eine Erstattung der Reisekosten durch den Landesverband) sowie Finanzanträge der Landesarbeitsgemeinschaften durch den Landesvorstand behandelt, sofern die entsprechende Landesarbeitsgemeinschaften ihren im Landesarbeitsgemeinschaftenen-Statut verankerten Verpflichtungen (jährliche Abgabe von Anwesenheitslisten, Tätigkeitsberichten, Jahresplanung) nachgekommen ist und die Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaften quotiert besetzt sind.

Durch den Landesvorstand beschlossen am 12.08.2024