Grüne fordern mehr Tempo und Klarheit für Rettungssicherheit und freie Gehwege

Die Bürgerschaftsfraktion der Grünen hat die Senatorin für Mobilität um einen Bericht in der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung über ihre Pläne zur Ordnung des Parkens in Bremen gebeten. Die Antworten des Mobilitätsressorts werden in der Deputationssitzung am 6. Juni diskutiert. Demnach wurde in einem ersten Schritt in zwölf Straßen im Viertel die Rettungssicherheit wiederhergestellt, eine Neuordnung des Parkens jedoch noch in keinem Quartier umgesetzt Rettungssicherheit soll nach den Stadtteilen Mitte und Östliche Vorstadt noch im Laufe dieses Jahr auch in Findorff und danach in Schwachhausen, Neustadt und Walle bearbeitet werden. „Wir können gut nachvollziehen, dass zuerst das Thema Rettungssicherheit in den Fokus genommen wird. Wir bezweifeln die Umsetzung in diesem Jahr, wenn da nicht mehr Nachdruck drauf gelegt wird. Denn alles wird unter den Vorbehalt von personellen Kapazitäten gestellt. Selbst, wann die Rettungssicherheit in der ganzen Stadt realisiert werden kann, steht offenbar in den Sternen“, bemängelt der mobilitätspolitische Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion, Ralph Saxe.

„Das in vielen Quartieren entstandene Gewohnheitsrecht des Parkens auf Gehwegen hat sich nunmehr zu einem Problem entwickelt, das nicht mehr tragbar ist“ – so lautete die ernüchternde Erkenntnis des Senators für Inneres und der Senatorin für Mobilität schon in ihrem gemeinsamen Strategiepapier „Parken in Quartieren“ vom 17.1.2020. Auch nach der Umsetzung des vierjährigen Modellprojektes „Sunrise“ im Hulsbergviertel 2021 als europäisches Forschungs- und Bürgerbeteiligungsprojekt zur Entwicklung und Erprobung zeitgemäßer nachhaltiger Mobilitätslösungen auf Quartiersebene gab es in Bremen zwar weiter intensive Diskussionen um das „Parken in Quartieren“ und das „Aufgesetzte Parken“ auf Bürgersteigen –  jedoch kaum praktische Konsequenzen. Ralph Saxe dazu anlässlich der Deputationssitzung an diesem Donnerstag: „Seit vielen Jahren wird hierbei geltendes Recht ignoriert. Das hatte schon das Oberverwaltungsgericht Bremen bemängelt. Ein besonderer Fokus liegt für uns in der Verbesserung der Sicherheit auf den Fußwegen und in den Kreuzungsbereichen der Quartiere. Eine Ordnung des Parkens zum Schutz von Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen bleibt in ihrer zeitlichen Umsetzungsperspektive weiterhin vage. Das vom Verkehrsressort formulierte Ziel der Umsetzung von sechs bis acht Quartieren pro Jahr scheint angesichts der nicht erkennbaren Fortschritte in absehbarer Zeit schwer erreichbar. Dabei müsste es eigentlich noch wesentlich schneller gehen.“

Kurz vor der Sitzung der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an diesem Donnerstag ab 10 Uhr eine möglicherweise richtungweisende Klage von Klägern aus Bremen zum aufgesetzten Parken.