OVG-Urteil zur AfD als „rechtsextremistischer Verdachstfall“ erfordert zügige Konsequenzen

Alle Demokrat*innen müssen jetzt ernsthaft die Prüfung eines Parteiverbots erwägen.

Kai Wargalla, Sprecherin für Antifaschismus und Strategien gegen Rechtsextremismus der Grünen-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, kommentiert das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall zulässig ist:

„Damit hat ein unabhängiges Gericht bestätigt, dass die AfD zurecht als ,rechtsextremistischer Verdachtsfall‘ eingestuft werden darf. Das heißt also: Dem Verfassungsschutz und dem Gericht liegen hinreichend konkrete Anhaltspunkte vor, dass die AfD tatsächlich verfassungsfeindlich ist und sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung stellt. Alle Demokrat*innen müssen sich spätestens jetzt nochmal ernsthaft überlegen, ob sie nicht endlich die Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens unterstützen. Ich kann alle verstehen, die bislang damit gehadert haben – aber wir alle müssen uns nach diesem Urteil auch der Frage stellen, welche Konsequenzen wir daraus ziehen. 

Es geht bei der Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens nicht darum, einfach eine ,unliebsame Partei‘ oder die parteipolitische ,Konkurrenz‘ auszuschalten. Das ist aus guten Gründen auch gar nicht möglich: Eine Partei verbieten kann am Ende nur das Bundesverfassungsgericht – als unabhängige Instanz und nur auf Grundlage sorgfältiger und umfangreicher Prüfung. Doch eine politische Entscheidung über einen entsprechenden Antrag kann wiederum nur von Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung getroffen werden. Wir als Rot-Grün-Rote Koalition in Bremen haben bereits Anfang des Jahres, nach dem Bekanntwerden der „correctiv“-Recherchen über die AfD-Pläne zu Massendeportationen, den Bremer Senat aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens einzusetzen. Wir wollen damit auch alle anderen Bundesländer ermutigen, gemeinsam im Bundesrat einen solchen Antrag zu stellen.

Gleichzeitig ist eine wehrhafte Demokratie nicht nur Verantwortung der Verfassungsorgane. Es ist auch Pflicht der Bürger*innen, sich weiterhin vehement gegen die Angriffe auf unsere Demokratie zu wehren. Dabei Mut gemacht haben die deutlichen zivilgesellschaftlichen Reaktionen in ganz Deutschland auf die Berichterstattung über die verfassungsfeindlichen Pläne der AfD. In Bremen gab es eine der größten Demos der Nachkriegsgeschichte der Stadt. Das aktuelle Urteil des OVG Münster sollte auch Vereine, Schulen und Initiativen weiter darin stärken, sich dezidiert gegen verfassungsfeindliche Akteur*innen zu positionieren.

Ein AfD-Parteiverbotsverfahren wäre kein Allheilmittel gegen Rechtsextremismus und verfassungsfeindliche Bestrebungen. Aber es ist ein demokratisches, rechtsstaatliches, im Grundgesetz verankertes Instrument, unsere Demokratie vor ihren Feinden zu schützen. Diesen Weg wollen wir gemeinsam als Demokrat*innen nun endlich zügig gehen.“