Reform beim Stockangeln für weniger Tierleid 3. April 2024 Auf Initiative der Grünen wollen die Bremer Regierungsfraktionen das am 20. Juli 1541 vom damaligen Kaiser des Heiligen Römischen Reichs, Karl V., dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bremen bestätigte „Stockangelrecht“ reformieren, nach dem Bremer die Fischerei in der Weser frei ausüben dürfen, „so wie es seit unvordenklicher Zeit Brauch und Herkommen gewesen sei“. Bis heute ist diese Tradition in § 9 des Bremischen Fischereigesetzes erhalten. „Dass es bislang theoretisch erlaubt ist, Fische zu angeln und zu töten, ohne sich vorher jemals damit beschäftigt zu haben, ist nicht mehr zeitgemäß“, erläutert der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Philipp Bruck, der auch tierpolitischer Sprecher der Grünen ist: „Wer angelt, tötet fühlende Lebewesen – Fische sind intelligente, empfindungsfähige und soziale Tiere. Sie haben Nervenzellen, die sie Schmerzen fühlen lassen und bei ihnen werden auch Stress und Angst beobachtet. Auch für den Artenschutz spielt Angeln eine Rolle. Tausende Angler*innen in Bremen weisen mit dem Erwerb ihres Angelscheins nach, dass sie wissen, welche Fische wann und wo geangelt werden dürfen und welche nicht – und wie ein geangelter Fisch betäubt und getötet wird. Oder kurz gesagt: Sie wissen, wie man angelt. Davon soll auch das Stockangelrecht in Zukunft keine Ausnahmen mehr machen.“ Bruck stellt abschließend aber klar: „Der Kern des Stockangelrechts, ohne Vereinsmitgliedschaften für den Eigenbedarf angeln zu dürfen, bleibt. Dabei den Tier- und Artenschutz zeitgemäß zu stärken, sollte allen Angler*innen etwas Zeit und die geringe Gebühr für einen Angelschein wert sein.“ Hier der Antrag „Stockangelrecht im Sinne des Tierschutzes nur mit Fischereiprüfung“