Türkische Erdbebenopfer können länger in Bremen bleiben 9. Mai 2023 Türkische Erdbebenopfer können mindestens bis Anfang August bei ihren Familienangehörigen in Bremen und Bremerhaven bleiben. Dafür hat die Bundesregierung nun mit einer Rechtsverordnung den Weg freigemacht. Andernfalls hätten die Betroffenen mit Ablauf der Schengenvisa im Mai ausreisen müssen. Der Bremer Senat setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Erdbebenopfer so lange legal in der Bundesrepublik bleiben dürfen, bis eine sichere Rückkehr in ihre Heimatregion möglich ist. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Als humanitäres Zeichen bewertet die Sprecherin für Integration, Sahhanim Görgü-Philipp, die verlängerte Aufenthaltsmöglichkeit: „Niemand muss aktuell in das Unglücksgebiet zurück, weil das Schengenvisum abgelaufen ist. Das ist eine gute Nachricht für alle Betroffenen des Erdbebens, die bei Angehörigen in Bremen und Bremerhaven untergekommen sind. Das nimmt Familien, die Angehörige aufgenommen haben, eine große Sorge und gibt ihnen Sicherheit. Das Aufenthaltsrecht zeigt sich hier humanitär und wir müssen von Bremen aus alles dafür tun, dass dies auch über den 6. August hinaus gelten wird. Gleichzeitig empfehle ich allen Betroffenen, das Beratungsangebot der Ausländerbehörden anzunehmen und sich über die Möglichkeiten eines dauerhaften Aufenthalts informieren zu lassen. Der Wiederaufbau wird schließlich lange Zeit dauern.“ Zum Hintergrund: Anfang Februar hatten zwei schwere Erdbeben die türkisch-syrische Grenzregion erschüttert. Die Folge: Über 50.000 Menschen kamen ums Leben, hunderttausende wurden verletzt und alleine in der Türkei wurden rund zwei Millionen Menschen obdachlos. Damit Erdbebenopfer zeitweise bei Familienangehörigen in Deutschland unterkommen konnten, hatte die Bundesregierung die Visa-Vergabe vereinfacht. Diese Schengenvisa waren bis 7. Mai befristet, per Rechtsverordnung hat der Bund den ca. 9500 in der Bundesrepublik untergekommenen Erdbebenopfern aus der Türkei nun den weiteren Aufenthalt bis zum 6. August 2023 ermöglicht.