Erschwerniszulage für belastende Aufklärung sexualisierter Gewalt gegen Kinder 7. März 2023 Sie machen einen psychisch äußerst belastenden Job und sollen dafür nun wenigstens als kleines Zeichen der Anerkennung einen Zuschlag erhalten: Polizeibeamt*innen in Bremen und Bremerhaven, die nahezu täglich Straftaten im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornographie verfolgen. Rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres sollen sie eine Erschwerniszulage erhalten, gestaffelt in zwei Kategorien. Wer mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit mit der audiovisuellen Sichtung und Bewertung von Datenträgern mit Sexualstraftaten gegen Kinder verbringt, soll pro Monat 200 Euro zusätzlich erhalten. Bis zur Hälfte der Arbeitszeit soll die Zulage hingegen 100 Euro betragen. Dafür hat der Senat heute auf Initiative des grüngeführten Finanzressorts die Weichen gestellt. Vor einer endgültigen Entscheidung wird die entsprechend geänderte Verordnung nun zunächst noch den Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Mit Geld allein lässt sich das an der Psyche zehrende Engagement der Polizeibeamt*innen allerdings nicht aufwiegen, so der Fraktionsvorsitzende Björn Fecker: „Die Erschwerniszulage ist ein kleines Zeichen der Wertschätzung gegenüber jenen, die täglich das unerträgliche Grauen betrachten müssen. Die Sichtung von Datenträgern mit grausamer sexueller Gewalt gegen Kinder und Kinderpornographie geht an die psychische Substanz. Deshalb erhalten die betreffenden Beamt*innen psychosoziale Unterstützung. Aber auch die zusätzliche Erschwerniszulage halten wir im Gegensatz zum Rechnungshof in diesem Fall für völlig gerechtfertigt. Die Beamt*innen können sich unseres Respektes und unseres Dankes für das, was sie täglich im Kampf gegen Kindesmissbrauch leisten, sicher sein. Wir sehen den Innensenator nun aber auch in der Pflicht, die personelle Aufstockung dieses Bereichs voranzutreiben.“