Gründächer werden für neue Reihenhäuser und Hallen zur Pflicht 5. Oktober 2022 Begrünte Dächer werden künftig auch für neue Reihenhäuser und Hallen zur Pflicht. Dies gilt ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern. Die bisherigen Ausnahmen im Begrünungsortsgesetz werden gestrichen. Das stellt das Umweltressort in einer Vorlage für die heutige Deputationssitzung in Aussicht. Mit der angekündigten Novelle wird ein Bürgerschaftsantrag umgesetzt, den die Grünen-Fraktion initiiert hatte. Das Ressort stellt in dem Zwischenbericht zur Gesetzesnovelle außerdem klar, dass Schottergärten in Bremen nicht nur bei Neubauten verboten sind, sondern auch bei wesentlichen Änderungen an Nebenanlagen von Bestandsgebäuden der Verzicht auf Schotter vorgeschrieben werden kann. Eine Vorschrift zur Begrünung fensterloser Fassaden soll indes erst in die geplante Novellierung der Landesbauordnung aufgenommen werden, nachdem noch offene Fragen etwa zum Brandschutz geklärt sind. Die striktere Gründachpflicht sorgt angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise für mehr Hitzeschutz und fördert die Biodiversität, betont der umweltpolitische Sprecher Ralph Saxe: „Die geplante Novelle wird ein wichtiger Schritt für mehr Schutz vor Überhitzung der Stadt im Sommer und Starkregen im Winter sein. Dafür muss Bremen mit seiner begrenzten Fläche angesichts des beschleunigten Klimawandels jede Möglichkeit nutzen. Die strikteren Auflagen für neue Reihenhäuser und Gewerbehallen mit entsprechender Dachfläche nützen im Klimawandel auch der Lebensqualität der Bewohner*innen und Beschäftigten. Begrünte Dächer kühlen die Gebäude bei Hitze herunter. Sie halten Niederschläge zurück. Das entlastet bei Starkregen die Kanalisation und senkt die Überflutungsgefahr. Gründächer verbessern die Luftqualität, bieten bedrohten Insekten einen Lebensraum und fördern so die Biodiversität. Diesem Ziel dient auch das Verbot von Schottergärten. Diese naturfeindlichen Steinwüsten erhitzen die Stadt und schaden der Artenvielfalt. Hier muss auf Basis der bestehenden Gesetzeslage mehr darauf geachtet werden, dass auch bei Bestandsgebäuden nicht Vorgärten in lebensfeindliche Trümmerlandschaften umgewandelt werden.“