Grünes Licht für Genossenschafts- und Wohnraumförderung 24. Juni 2021 Die Baudeputation hat am Donnerstag grünes Licht für den Haushaltsentwurf 2022/2023 gegeben. Im Haushalt werden wichtige Programme wie die Genossenschafts- und Wohnraumförderung abgesichert. Für die Baugenossenschaften stehen weiterhin jeweils 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Wohnraumförderung wird mit 6 Millionen Euro für das Jahr 2022 und 7,6 Millionen Euro für das Jahr 2023 ausgestattet. Der baupolitische Sprecher der Grünen, Robert Bücking, erklärt: „Dass das Programm zur Genossenschaftsförderung mit 1,5 Millionen Euro weitergeführt werden kann, ist ein wichtiges Signal. Bremen hilft damit neu gegründeten Genossenschaften mit einem großzügigen Programm auf die Beine, wenn sie ihre Häuser besonders gut dämmen, einen Anteil sozial geförderter Wohnungen realisieren und ein preisgedämpftes Angebot im frei finanzierten Wohnungsbau anbieten. Auch die Absicherung der Wohnraumförderung für die von 25 auf 30 Prozent gesteigerte Sozialwohnungsquote ist gelungen.“ Auf grüne Initiative wurde in den letzten Jahren der Erbbauzins von 5 Prozent auf 2 Prozent für Wohngebäude und 1 Prozent u.a. für Baugemeinschaften abgesenkt, so dass dieses Instrument in Bremen wieder eine größere Bedeutung bekommen wird. Robert Bücking betont: „Neben den Förderprogrammen, die die Koalition für den kommenden Haushalt abgesichert hat, ist das Erbbaurecht ein wichtiger Baustein für eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik und bietet viele Möglichkeiten, um Wohnraum zu sichern und das klimaschützende Bauen und Sanieren zu unterstützen. Wir setzen weiter auf eine breite Palette an Instrumenten, damit Wohnraum in der Stadt für alle Menschen bezahlbar bleibt und einen Beitrag zum Klimaschutz leistet.“