Rot-Grün-Rot ermöglicht mehr Mitbestimmung für Schüler*innen 3. Juni 2021 Bremer Schüler*innen dürfen künftig stärker mitentscheiden. Dafür sollen sie ebenso wie Eltern in der Schulkonferenz ab der Sekundarstufe I fortan je ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder stellen. Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium jeder Bremer Schule. Außerdem sollen Vollversammlungen und Urabstimmungen an Schulen als basisdemokratische Elemente wieder eingeführt werden. Das sind die Kernpunkte einer Novelle des Schulverwaltungsgesetzes, die der Landtag heute in 1. Lesung beschlossen hat. Mit der sog. Drittelparität erhalten Schüler*innen und Eltern das gleiche Stimmgewicht wie die Lehrkräfte. Bisher hatte das Schulpersonal mit 50 Prozent der Stimmen eine Sperrmehrheit, während Schüler*innen und Eltern jeweils nur zu einem Viertel ein Mitspracherecht hatten. Bei besonders weitreichenden Entscheidungen ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Mit der Reform wird ein Versprechen des Koalitionsvertrages eingelöst. Die Gesetzesnovelle behebt demokratische Defizite an Schulen und ermöglicht Schüler*innen sowie Eltern echte Mitbestimmung, so der bildungspolitische Sprecher Christopher Hupe: „Das gleiche Stimmengewicht für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte stärkt die Demokratie an Schulen. Unter anderem beim Schulprogramm, Klassenfahrten, dem täglichen Unterrichtsbeginn oder auch bei der Aufteilung des schuleigenen Budgets haben Schüler*innen und Eltern künftig mehr Mitspracherecht. Die Reform stellt sicher, dass alle an Schule beteiligten Menschen auf Augenhöhe kommunizieren. Echte Mitbestimmung schult das Verantwortungsgefühl. Je ernsthafter Jugendliche in demokratische Prozesse eingebunden werden, desto gefeiter werden sie auch gegen populistische Parolen und antidemokratische Bestrebungen sein.“