Testpflicht für Beschäftigte erhöht Gesundheitsschutz 27. April 2021 Der Senat hat am Dienstag eine Testpflicht für Beschäftigte auf den Weg gebracht, die nicht regelmäßig im Homeoffice arbeiten. Sie wird nun in der Corona-Verordnung verankert. Ausnahmen sollen für bereits geimpfte Arbeitnehmer*innen gelten. Damit ist Bremen bundesweiter Vorreiter. Die Grünen-Fraktion bewertet die Testpflicht in der Arbeitswelt als richtigen und längst überfälligen Schritt. Die Testpflicht für Beschäftigte unterbricht Infektionsketten und erhöht damit den Gesundheitsschutz, betont die stellv. Fraktionsvorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin Henrike Müller: „Mit der Testpflicht für Beschäftigte lassen sich Corona-Infektionen rechtzeitig erkennen. Das verringert das Ansteckungsrisiko für Kolleg*innen und ihre Familien. Die Testpflicht ist ein Gewinn für den Gesundheitsschutz. Was in Schulen und Pflegeeinrichtungen zur Eindämmung der Pandemie beiträgt, ist auch den Unternehmen und ihren Belegschaften zumutbar. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass das Infektionsgeschehen in der Arbeitswelt geringer als in anderen Lebensbereichen ist. Die Unternehmen müssen ihren Beschäftigten nach dem Bundesinfektionsschutzgesetzes ohnehin Tests anbieten. Mit der Testpflicht für Beschäftigte sorgen wir nun dafür, dass dieses für sie kostenlose Angebot auch angenommen wird. Frühzeitig erkannte Corona-Fälle schützen im Übrigen auch die Unternehmen selbst vor größeren Ausfällen. Die Unterbrechung von Infektionsketten kann zudem dabei helfen, die kontrollierte Öffnung von Geschäften und Freizeiteinrichtungen schneller zu ermöglichen. Für mehr Gesundheitsschutz und die Rückkehr in ein halbwegs normales Leben sollte ein schmerzloser Nasenabstrich keine Hürde sein.“ Bremen als Modellregion für eine Niedrig-Inzidenz-Strategie Der Grüne Landesvorstand hat bereits am 16. April ein Positionspapier für eine Niedrig-Inzidenz-Strategie vorgestellt. Darin heißt es u.a. „Wo weiterhin in Präsenz gearbeitet werden muss, muss von den Unternehmen ein verpflichtender Selbsttest für alle Arbeitnehmer*innen einmal am Tag umgesetzt werden (bzw. in einem Abstand, der wissenschaftlich begründet werden kann und sinnvoll ist). Die Kosten hierfür dürfen nicht bei den Arbeitnehmer*innen abgeladen werden.“