Oberverwaltungsgericht bestätigt Testpflicht an Schulen 21. April 2021 Das Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Testpflicht an Schulen bestätigt. Die Maskenpflicht an Grundschulen wird hingegen vorläufig außer Kraft gesetzt. Zwar hält das Gericht diese Maßnahme für geeignet. Aber die derzeitige Regelung, ab wann sie gilt, ist noch zu unbestimmt. Aus Sicht der Grünen-Fraktion stärkt die Entscheidung zur Testpflicht den Infektionsschutz an Schulen. Zugleich erwarten die Grünen vom Senat die nötigen Nachbesserungen, um auch die Maskenpflicht an Grundschulen rechtskonform zu gestalten. Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher Christopher Hupe: „Die Testpflicht macht die Schulen in der Corona-Pandemie sicherer. Die hoch ansteckenden Virusmutationen lassen auch bei Kindern und Jugendlichen die Infektionszahlen nach oben schnellen. Die regelmäßigen Tests helfen dabei, symptomlose Infektionen zu erkennen und Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen. Das schützt Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern. Die Corona-Tests an Schulen sind eine Grundvoraussetzung, um den pädagogisch wertvollen Präsenzunterricht sicherzustellen. Diesem Ziel dient auch die Maskenpflicht an Grundschulen. Wir erwarten, dass der Senat die Kritikpunkte des Oberverwaltungsgerichtes schnell abarbeitet und eine rechtssichere Lösung vorlegt. Die Kombination von Testpflicht und Maskenpflicht soll gleichermaßen den Gesundheitsschutz und den Bildungsanspruch der Schüler*innen gewährleisten.“