BAMF-Verfahren: Rechtsstaat funktioniert trotz Vorverurteilungen 20. April 2021 Das Verfahren gegen die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eingestellt worden. Das hat das Landgericht entschieden. Der vermeintliche BAMF-Skandal hat sich als ein Skandal von Vorverurteilungen und Angriffen auf das Asylrecht entpuppt, so der Fraktionsvorsitzende Björn Fecker: „Mit der Verfahrenseinstellung hat der Rechtsstaat bewiesen, dass er auch in einer aufgeheizten Atmosphäre funktioniert. Nach monatelanger öffentlicher Vorverurteilung und Angriffen auf ein Grundrecht ist damit nochmals deutlich geworden, dass in der Asylpolitik mit kühlem Kopf statt Ressentiments gearbeitet werden muss. Der geschürte Generalverdacht des Bundesinnenministers gegen die Bremer BAMF-Außenstelle hat sich als völlig unbegründet erwiesen. Wer wie die Bremer Opposition und insbesondere die FDP die Debatte weitgehend faktenfrei befeuert und damit Stimmung gemacht hat, hat mit der heutigen Gerichtsentscheidung einen Anlass zum Nachdenken. Fatal an dieser Skandalisierung war, dass Feinde des Grundgesetzes abermals das Grundrecht auf Asyl hinterfragen und gegen Menschen hetzen konnten. Dabei war rasch klar: In der Bremer BAMF-Außenstelle wurden nicht mehr fehlerhafte Asylbescheide ausgestellt als im Bundesdurchschnitt. Das BAMF hat bundesweit oft falsche Bescheide zugestellt – häufig zu Ungunsten der betroffenen Menschen, die hier Zuflucht vor Verfolgung und Krieg suchen. Die unterschiedlichen Schutzquoten beim BAMF bundesweit zeigen vor allem: Es gab lange keine einheitliche Linie der verschiedenen Außenstellen. Damit wird das Asylverfahren zur Lotterie für die Antragsteller*innen. Wenn etwas skandalös ist, dann das.“