Latzel-Prozess: Glaubensfreiheit ist kein Freifahrtschein für Volksverhetzung 25. November 2020 Das Bremer Amtsgericht hat den Pastor der evangelischen St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, am Mittwoch wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der evangelikale Theologe in einer auf Youtube verbreiteten Aufnahme zum Hass gegen Homosexuelle angestachelt hat. Die Grünen-Fraktion bewertet das Urteil als klares Signal unseres Gemeinwesens gegen Hassprediger, wie die queerpolitische Sprecherin Kai Wargalla betont: „Glaubensfreiheit ist kein Freifahrtschein für Volksverhetzung. Hassreden und Hetze gegen queere Menschen sind eine Straftat. Das hat das Amtsgericht heute glasklar gemacht. Olaf Latzel hetzt schon seit Jahren gegen queere Menschen, gegen Frauen und Andersgläubige. Das ist pures Gift für unsere Gesellschaft. Die Verbreitung solcher Hassreden übers Internet wirkt wie ein Brandbeschleuniger. Auf Hassreden folgen irgendwann Hasstaten. Deshalb ist es so wichtig, dass das Gericht dieser Volksverhetzung eine klare Grenze gesetzt hat.“