Transgender Schüler*innen wirksamer vor Mobbing und Diskriminierung schützen 2. November 2020 Nachdem ein ehemaliger Schüler der Freien Evangelischen Bekenntnisschule Bremen den Vorwurf der psychischen Misshandlung nach seinem Coming-Out als transgender Junge erhoben hatte, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Vor diesem Hintergrund verlangt die Grünen-Fraktion jetzt Aufklärung darüber, wie es insgesamt um den Schutz von queeren Schüler*innen vor Mobbing und Diskriminierung an den privaten und öffentlichen Schulen im Land Bremen bestellt ist. Mit einer Kleinen Anfrage will die Fraktion u. a. in Erfahrung bringen, wie viele Beschwerden wegen Mobbing und Diskriminierung der Behörde in den vergangenen fünf Jahren gemeldet wurden, wie die einschlägigen Fortbildungsangebote von den Schulen angenommen werden und wie viele Mobbingbeauftragte es an den Bildungseinrichtungen gibt. Nicht zuletzt erwarten die Grünen Auskünfte darüber, was der Senat von verpflichtenden Schutzkonzepten hält, wie die Kontrolle auch an den privaten Schulen sichergestellt wird und wie das leider eingestellte Schulaufklärungsprojekt des „Rat & Tat-Zentrum für queeres Leben“ kompensiert wird. Sich als transgender identifizierende Schüler*innen müssen in der Schule sicher sein, betont die queerpolitische Sprecherin Kai Wargalla: „Trans* Personen werden leider immer noch gesellschaftlich diskriminiert. Wir müssen in den Schulen den Grundstein dafür legen, um das zu verhindern. Die Zeit der Lippenbekenntnisse ist vorbei. Schulen müssen Safer Spaces für queere Schüler*innen werden. Trans* Schüler*innen müssen in der Schule vor seelischer Grausamkeit und Übergriffen geschützt sein. Die Schüler*innen müssen wissen, an wen sie sich im Fall von Mobbing oder Diskriminierung vertrauensvoll wenden können. Wo dies noch nicht der Fall ist, müssen Schulen umgehend wirksame Hilfestrukturen aufbauen. Die Fortbildungen des Lehrpersonals zum Umgang mit geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sollten verbindlich werden. Sensibilisierung für queere Themen im Unterricht darf sich nicht auf das Thema schwul und lesbisch sein beschränken – Queerness muss in seiner Vielfalt abgebildet werden, um entsprechenden Schutz zu gewährleisten. Auch rechtliche Fragen müssen geklärt werden: Warum im Zeugnis der selbst gewählte Vorname von trans* Schüler*innen laut Bundesfamilienministerium zulässig ist, aber in Bremen auf Klausurbögen offenbar ein Problem sein soll, erschließt sich nicht. Nicht zuletzt muss die behördliche Kontrolle auch bei privaten Schulen ohne Wenn und Aber sichergestellt werden, um diskriminierungsfreies Lernen und Sein zu ermöglichen.“