Zur Freien Evangelischen Bekenntnisschule Bremen 11. Oktober 2020 Unsere Landesvorsitzenden Alexandra Werwath und Florian Pfeffer erklären: Vor zwei Wochen berichtete die taz über einen Fall, in dem ein trans* Schüler an der Freien Evangelischen Bekenntnisschule Bremen (FEBB) in den Jahren 2015 und 2016 von massiven psychischen Misshandlungen und Mobbing seitens der Lehrer*innen, der Schüler*innen sowie der Schulleitung ausgesetzt gewesen zu sein. Wir sind schockiert von diesem Vorfall von psychischer Gewalt und Mobbing und fordern eine umfängliche Aufklärung! Leider erleben wir es täglich, wie trans* Personen in ihrem alltäglichen Leben diskriminiert werden. Diese Diskriminierungen nehmen immer mehr an Härte zu. Wenn wir die körperliche und psychische Unversehrtheit von Menschen und geschlechtliche Vielfalt ernst nehmen, dann dürfen an bremischen Schulen Schüler*innen nicht wegen ihrer geschlechtlichen Identität diskriminiert werden. Das gilt nicht nur für öffentliche Schulen, sondern auch für Schulen in freier Trägerschaft, die öffentliche Gelder erhalten. Denn alle Schulen im Land Bremen sind dem Erziehungsvertrag in Artikel 26 der bremischen Landesverfassung verpflichtet. Laut der Bildungssenatorin gibt es keine behördliche Kontrolle, die solche Vorgänge unterbinden könnte. Genau das brauchen wir aber. In einem ersten Schritt fordern wir, dass der Vorgang an der FEBB vollumfänglich durch die Schulaufsicht gemeinsam mit der Schulleitung an der FEBB lückenlos aufgeklärt wird und die Ergebnisse der Untersuchung transparent veröffentlicht werden. Darüber hinaus fordern wir die FEBB dringend auf, an all ihren Schulstandorten unverzüglich wirksame Hilfestrukturen für Mobbingopfer aufzubauen und diese extern evaluieren zu lassen. Dies beinhaltet auch kontinuierliche und pro-aktive Informationen über Beratungsstellen außerhalb der Schule, insbesondere für trans* Personen und andere queere Jugendliche. Alle Schüler*innen müssen wissen, wohin sie sich vertrauensvoll wenden können, wenn sie an der Schule diskriminiert werden. Sollte die FEBB derartige Schritte unterlassen, steht für uns fest, dass die FEBB ihrem Erziehungsauftrag nach Artikel 26 unserer Landesverfassung nicht gerecht wird: „Die Erziehung zu einer Gemeinschaftsgesinnung, die auf der Achtung vor der Würde jedes Menschen und auf dem Willen zu sozialer Gerechtigkeit und politischer Verantwortung beruht, zur Sachlichkeit und Duldsamkeit gegenüber den Meinungen anderer führt und zur friedlichen Zusammenarbeit mit anderen Menschen und Völkern aufruft.“ Sollte das nicht der Fall sein, muss unserer Meinung nach darüber diskutiert werden, ob die FEBB weiterhin eine Förderung als Schule in freier Trägerschaft von Bremen erhält.