Neue Richtlinie sichert Straßenpflaster und verbessert Barrierefreiheit 29. Mai 2020 Kopfsteinpflaster oder Asphalt? Was bei Straßensanierungen lange Zeit die Gemüter erhitzt hat, ist jetzt mit einer Richtlinie entschieden. Die nun von der Verkehrsdeputation beschlossene Richtlinie setzt den Kompromiss des Runden Tisches um. Demnach wird einerseits das prägende Straßenpflaster fürs historische Stadtbild gesichert, zugleich aber auch die Barrierefreiheit für Radfahrer*innen und mobilitätseingeschränkte Menschen verbessert. Nicht zuletzt ist im Vorfeld von Straßensanierungen ein klares Bürgerbeteiligungsverfahren vorgesehen. Die Grünen-Fraktion bewertet die Richtlinie als guten Kompromiss, wie der verkehrspolitische Sprecher Ralph Saxe erläutert: „Barrierefreiheit und Fahrradfreundlichkeit einerseits, stilistischer Wert von Kopfsteinpflaster für das historische Quartiersbild andererseits – diese unterschiedlichen Ansprüche bringt die Richtlinie weitgehend unter einen Hut. Anwohner*innen können ihr gewohntes Straßenbild behalten. Fahrradfahrer*innen werden in allen drei Straßenkategorien berücksichtigt. Das ist mit Blick auf die Verkehrswende und mehr Klimaschutz das richtige Signal. Straßenquerungen und Radbügel am Straßenrand verbessern die Barrierefreiheit für Gehweg-Nutzer*innen. Gleichwohl hätte ich mir künftig noch etwas großzügiger bemessene Fußwege vorstellen können, um auch den Fußverkehr besser zu fördern. Gut ist indes, dass die Bürgerbeteiligung klar geregelt wird. Jetzt gilt es, die Richtlinie mit Leben zu füllen.“ Konkret teilt die neue Richtlinie die Straßen in drei Kategorien ein. Zur ersten Kategorie gehören die Hauptverkehrsachsen eines Quartieres. Hier wird im Fall einer Sanierung weiterhin asphaltiert. Zur zweiten Kategorie zählen Straßen, die Fahrradachsen im Quartier sind. Hier wird fahrradfreundliches Betonsteinpflaster in Natursteinoptik verlegt. In reinen Anwohnerstraßen (dritte Kategorie) wird weiterhin Natursteinpflaster verlegt. Allerdings können sich die Anwohner*innen auch für Betonsteinpflaster entscheiden – falls das mindestens zwei Drittel wollen, kann der Beirat für eine entsprechende Entscheidung angerufen werden. Beim Natursteinpflaster ist ein Radstreifen vorzusehen. Glatte Querungen durch Hochpflasterung sollen in allen Straßen die Barrierefreiheit gewährleisten. Um die häufig schmalen Gehwege von abgestellten Fahrrädern zu entlasten, sollen Radbügel entlang der Fahrbahn aufgestellt werden. Im Vorfeld der geplanten Straßensanierung stellen das Amt für Straßen und Verkehr sowie Hansewasser die Pläne und Varianten zur Straßengestaltung auf Anwohnerversammlungen vor. Anwohner*innen können dann auch eigene Gestaltungswünsche in den Planungsprozess zur Prüfung einbringen. Die Ergebnisse der Prüfung werden abermals auf einer Versammlung vorgestellt und begründet. Bei Bedarf können das Ortsamt und der Beirat externe Mediator*innen zum Bürgerbeteiligungsverfahren hinzuziehen.