Cannabis-Entkriminalisierung: Bremen lockert Strafverfolgung und stärkt Prävention 6. März 2020 Bremen wird ab dem 1. April neben Berlin die bundesweit liberalste Regelung für den Umgang mit Cannabis haben: Künftig kann bei einer Menge von bis zu 15 Gramm Marihuana oder Haschisch von Strafverfolgung abgesehen werden. Bei bis zu 10 Gramm sind die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich verpflichtet, das Verfahren einzustellen. Ausgenommen bleiben Fälle, in denen Jugendliche mit Cannabis erwischt werden, oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Cannabis nicht dem Eigenverbrauch dient, sondern verkauft oder weitergegeben werden soll. Das sehen die am Donnerstag erlassenen Richtlinien des Justizressorts vor. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ilona Osterkamp-Weber, bewertet die neue Regelung als Paradigmenwechsel von der Strafverfolgung zur Prävention: „Das ist ein wichtiger Schritt für die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsument*innen. Ich bin sehr froh, dass wir das nun rechtsverbindlich in die Praxis umsetzen. Prävention und Beratung statt Strafverfolgung stehen nun im Vordergrund. Das ist genau der richtige Weg in der Drogenpolitik. Bisher hat die Staatsanwaltschaft sogar kleinste Mengen zur Anklage gebracht, wenn die Betroffenen zum wiederholten Male ‚erwischt‘ wurden. Damit wird nun Schluss sein. Unsere Justiz hat wirklich Wichtigeres zu tun als harmlose Kiffer*innen zu verfolgen.“ Die Richtlinien machen Polizei und Staatsanwaltschaft verbindliche Vorgaben zum strafrechtlichen Umgang mit geringen Cannabis-Mengen zum Eigenverbrauch. Statt Strafverfolgung hat die Polizei die Betroffenen auf Angebote der Suchthilfe hinzuweisen. Ist die betroffene Person einverstanden, stellt die Polizei den Kontakt zu einem Beratungs- oder Interventionsangebot her. Mit den neuen Vorgaben hat Bremen ab sofort zusammen mit Berlin die großzügigste Regelung in ganz Deutschland. Bisher hatten Polizei und Staatsanwaltschaft im Land Bremen nur bei Cannabismengen von höchstens sechs Gramm von Verfolgung abgesehen – und das auch nur beim ersten Mal. Künftig wird der Besitz einer geringen Menge zum Eigenverbrauch selbst dann nicht verfolgt, wenn die betroffene Person bereits zuvor einmal der Polizei als Cannabis-Konsument*in aufgefallen war. Die rot-grün-rote Koalition hat darüber hinaus in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die kontrollierte Freigabe von Cannabis an Erwachsene gesetzlich zu ermöglichen. Bis es soweit ist, will Bremen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ein wissenschaftliches Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis auf den Weg zu bringen und sich dabei ggf. mit anderen Ländern und Kommunen zusammentun.