Hartz IV-Sanktionen: Menschenwürde geht vor Zwang 5. November 2019 Hartz IV-Sanktionen, die mit Kürzungen von 60 Prozent und mehr einhergehen, sind ebenso wenig mit dem Grundgesetz vereinbar wie die starre Dauer von drei Monaten. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Grünen-Fraktion bewertet das als Erleichterung für die betroffenen Menschen, sieht aber noch weiteren politischen Handlungsbedarf. So ist die Bundesregierung gefordert, die besonders harten Sanktionen gegenüber jungen Menschen bis 25 Jahre zu entschärfen. Dazu erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin und stellv. Fraktionsvorsitzende Henrike Müller: „In unserem Sozialstaat darf armen Menschen die staatliche Unterstützung nicht existenzgefährdend gekürzt werden. Für diese Klarstellung des Bundesverfassungsgerichtes sind wir dankbar. Sanktionen in Höhe von 60 Prozent und mehr sind nicht verfassungsgemäß und müssen eingestellt werden. Bisher konnten diese massiven Sanktionen zu Stromsperren oder gar Wohnungslosigkeit führen. Das hat Menschen in existenzielle Not gebracht. Die Karlsruher Richter*innen stellen nun fest, dass dies mit dem Auftrag des Grundgesetzes, die Würde des Menschen zu wahren, unvereinbar ist. Kürzungen unter das Existenzminimum müssen nun umgehend ein Ende finden. Das Bundesverfassungsgericht hat auch entschieden, dass Einzelfallprüfungen intensiver vorgenommen werden müssen und die Würde der Menschen bei der Beratung im Vordergrund stehen muss. Leider waren die Sanktionen für junge Menschen unter 25 Jahren nicht Gegenstand des Verfahrens. Sie sind weiterhin von sehr harten Sanktionen bedroht. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens gesetzliche Neuregelungen vorlegen, die auch die besonders harten Sanktionen für junge Arbeitssuchende entschärfen und dafür sorgen, dass niemand mehr von einer kompletten Streichung der Grundsicherung bedroht ist. In der Situation, in der sich viele Arbeitssuchende befinden, erwarten wir individuelle Unterstützung und Beratung auf Augenhöhe. Dringend notwendig sind darüber hinaus bessere Hinzuverdienstregeln, ein Recht auf individuelle Qualifizierung und Umschulungen sowie der Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung.“