Finanzierung des Landesvorstands 2. Oktober 201920. März 2024 Beim Amt der Landesvorstandssprecher*innen von Bündnis 90/Die Grünen handelt es sich um ein zeitlich befristetes Ehrenamt. Durch eine Vergütung soll es den Amtsinhaber*innen ermöglicht werden, sich zeitliche Freiräume für Treffen mit Partei-, Medien- und anderen Vertreter*innen auch an Werktagen und tagsüber einzuräumen. Die Vergütung steht in keinem Verhältnis zu der investierten Zeit oder zum erreichten Erfolg. Auch wenn die LaVo-Sprecher*innen formal den Mitarbeitenden der Landesgeschäftsstelle vorgesetzt sind, ist eine Eingruppierung nach TV-L, die diesem Vorgesetzten-Status abbilden soll, eine Überlegung, die sich als nicht tragfähig erwiesen hat. Aus diesem Grund soll jeder Bezug zum TV-L aufgegeben werden. Die Vergütung dient lediglich dem oben genannten Zweck: bessere Rahmenbedingungen für die Übernahme dieses Ehrenamts herzustellen. Das Amt der Landesvorstandsprecher*innen ist eine anspruchsvolle und exponierte Position, für die ein hohes Maß an Engagement und Leistungsbereitschaft notwendig ist, ebenso die Fähigkeit, öffentlichen und Erwartungsdruck auszuhalten. Auch die Möglichkeit, spontan und tagsüber (re)agieren zu können, gehört zu den Grundvoraussetzungen, um diesem Amt gerecht werden zu können. Daher ist der Kreis der Menschen, die sich für das Landesvorstandssprecher*innen-Amt bewerben, klein. Ohne eine Vergütung besteht die Gefahr, dass er noch kleiner wird – und sich auf die Personen verengt, die – entweder aufgrund eines anderes politisches Amts oder einer einträglichen finanziellen Situation (z.B. durch gut bezahlte Positionen in der freien Wirtschaft, durch eigenes, Familien- oder Partner-Vermögen) – nicht die Notwendigkeit haben, einem Broterwerb nachgehen zu müssen. Durch die vorgeschlagene Vergütung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich auch die Personen als Landesvorstandssprecher*innen bewerben, die sich voller Überzeugung, Leidenschaft und Engagement für unsere Partei einsetzen wollen, ohne die vorgeschlagene Vergütung aber nicht die notwendige Zeit dafür einräumen könnten. Antragsteller*in: Landesvorstand Antragstext: Am 17. Januar 2016 beschloss die Landesmitgliederversammlung, für eine Erprobungsphase von vier Jahren eine Vergütung der Landesvorstandssprecher*innen einzuführen, die ihnen eine Reduzierung oder Freistellung von Verpflichtungen zum Gelderwerb erlaubt. Ebenfalls beschlossen wurde eine Evaluation dieser Neuerung. Die Evaluation ist erfolgt (siehe Evaluationsbericht im Anhang). Der Landesvorstand folgt der Empfehlung und schlägt der LMV vor, den folgenden Punkten, die im Landesfinanzrat erarbeitet wurden, zur Finanzierung des Landesvorstands zuzustimmen: Vergütung der Landesvorstandsmitglieder Beide Landesvorstandssprecher*innen haben das Anrecht, für ihre Tätigkeit eine Vergütung von 2080,00 € brutto (2019) monatlich in Anspruch zu nehmen. Die Höhe des Gehalts wird jährlich im selben Maße wie die Abgeordnetendiäten angehoben. Der*die Landesschatzmeister*in kann eine Vergütung als geringfügig Beschäftigte*r (Minijob) von monatlich 450 € erhalten. Weitere Mitglieder des Landesvorstandes können eine Vergütung als geringfügig Beschäftigte*r (Minijob) von monatlich 100 € erhalten. Wer Mitglied des Landesvorstandes ist und zeitgleich dem Deutschen Bundestag oder dem Europaparlament angehört, kann keine Vergütung erhalten. Wer Mitglied der Bremischen Bürgerschaft ist und gleichzeitig dem Landesvorstand angehört, kann als Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstands abweichend von Satz 1 Absatz 1 eine Vergütung als geringfügig Beschäftigte*r (Minijob) von monatlich 450 Euro, als weiteres Mitglied des Landesvorstandes keine Vergütung erhalten. Mitglieder, die nur der Bremischen Stadtbürgerschaft angehören und somit geringere Bezüge aus ihrer Abgeordnetentätigkeit als ein Mitglied der Bremischen Bürgerschaft Land erhalten, können als Landesvorstandssprecher*in die Vergütung gemäß Satz 1 Absatz 1 erhalten. Auslagenerstattung Grundsätzlich können Mitglieder des Landesvorstands nur Kosten abrechnen, die für Aufgaben als Landesvorstandsmitglied entstehen. Literatur, Geschenke und Bewirtung Unter bestimmten Voraussetzungen kann wichtige Literatur durch die Landesgeschäftsstelle angeschafft werden. Diese muss durch die*den Landesschatzmeister*in genehmigt werden und jedem Vorstandsmitglied zur Verfügung stehen. Wenn Mitglieder des Landesvorstands anlässlich von Veranstaltungen Geschenke wie Blumen, Bücher oder Ähnliches kaufen, können sie diese Auslage erstattet bekommen. Wenn Mitglieder des Landesvorstands (z.B. bei Gesprächen mit Pressevertreter*innen etc.) Bewirtungskosten erstatten lassen wollen, müssen sie den Bewirtungsbeleg mit Anlass, teilnehmenden Personen und Unterschrift (EStG §4 Abs. 7) versehen. Übernachtungskosten Siehe Finanz- und Erstattungsordnung. Verpflegungskosten bei Auswärtstätigkeit Siehe Finanz- und Erstattungsordnung. Fahrtkosten Siehe Finanz- und Erstattungsordnung. Einnahmen aus Nebentätigkeiten (1) Wenn ein Mitglied des Landesvorstands aufgrund des Vorstandsamtes Einnahmen für Vorträge, journalistische Beiträge oder andere Veranstaltungen entgegennimmt, muss es das dem*der Landesschatzmeister*in spätestens nach Eingang des Geldes mitteilen. (2) Wenn der*die Landesschatzmeister*in entsprechende Einnahmen erhält, muss er*sie mindestens ein zweites Mitglied des Landesvorstands informieren. Geschenke, die im Zusammenhang mit dem Amt der Landesvorstandsmitgliedschaft stehen Die Annahme von Bargeld wird grundsätzlich abgelehnt. Geldgeschenke in Form von Schecks o.ä. können Mitglieder des Landesvorstands nur für die Partei entgegennehmen. Sie müssen diese sofort der*dem Landesschatzmeister*in übergeben. Im Übrigen gelten die Regelungen des Parteiengesetzes und des Spenden-Kodex von Bündnis 90/Die Grünen für die Annahme von Spenden (siehe https://www.gruene.de/artikel/gruener-spenden-kodex). Persönliche Geschenke, die einen Gegenwert von 50 € nicht überschreiten, dürfen Landesvorstandsmitglieder behalten. Persönliche Geschenke, die den Gegenwert von 50 € überschreiten, müssen Mitglieder des Landesvorstands bei der*dem Landesschatzmeister*in anzeigen. In Zweifelsfällen wird über den Umgang mit Geschenken bei der nächsten Sitzung des Landesvorstands entschieden.